NIS-2-Richtlinie: 30.000 Betriebe mĂĽssen ab 50 Mitarbeitern handeln
04.07.2026 - 20:35:07 | boerse-global.de
Anfang Juli startete ein neues System für das Betreiberpflichtenmanagement in Autohäusern und Werkstätten.
Das Angebot soll Unternehmen bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützen. Die Dienstleistung umfasst Prüfungen von Arbeitsmitteln, elektrischen Anlagen und Druckgeräten. Auch der Umgang mit Gefahrstoffen und die Organisation von Gefahrguttransporten sind Teil des Pakets.
NIS-2 betrifft ab 50 Mitarbeiter
Parallel zur physischen Sicherheit in den Betrieben gewinnen digitale Vertrauensdienste an Bedeutung. Dekra startete ein Service-Portfolio für KI-Anwendungen, Cybersicherheit und funktionale Sicherheit – mit Prüfungen und Audits für den Automobilsektor.
Der Trend korrespondiert mit verschärften IT-Sicherheitsregeln. Seit März 2026 erweitern die NIS-2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich. Schätzungen zufolge sind rund 30.000 Betriebe betroffen. Die Pflichten – wie Registrierung beim BSI und aktives IT-Risikomanagement – greifen bereits ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz. Die Handwerkskammer Schwaben empfiehlt betroffenen Betrieben eine aktive Prüfung ihrer Betroffenheit.
EU-Verordnung: Alkohol-Wegfahrsperre wird Pflicht
Auch bei der Fahrzeugtechnik zeichnen sich Änderungen ab. Ab dem 7. Juli 2026 müssen alle neuen EU-Neuwagen über eine vorinstallierte Schnittstelle für Atemalkohol-Wegfahrsperren verfügen. Die Maßnahme ist Teil der „Vision Zero“ – einer drastischen Reduzierung der Verkehrstoten.
Für den Werkstattalltag gibt es neue Effizienzlösungen: Bremsflüssigkeit ist nun in speziellen Metallgebinden für Wechselmaschinen erhältlich, um Servicezeiten zu verkürzen. Zudem wurde eine digitale Prüflizenz für Flurförderzeuge eingeführt. Die rechtssichere Erfassung wiederkehrender Prüfungen erfolgt via Web-App.
Ob Bremsenservice oder der tägliche Einsatz von Flurförderzeugen – die Sicherheit im Betrieb steht unter strenger Aufsicht der Behörden. Ein kostenloser Report zeigt Ihnen, wie Sie rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern
BEV-Anteil steigt auf 28,4 Prozent
Die Branche befindet sich im strukturellen Wandel. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) meldet: Im ersten Halbjahr 2026 lag der Anteil batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) an den Neuzulassungen bei 24,8 Prozent. Im Juni stieg der Wert auf 28,4 Prozent – ein deutlicher Zuwachs gegenüber dem Vorjahr.
Während der Markt wächst, erhöhen Behörden den Kontrolldruck. In Ludwigshafen-Oggersheim wurde Anfang Juli eine illegale Autowerkstatt polizeilich geschlossen – wegen eines bestehenden Gewerbeuntersagungsbescheids. Auch international verschärft sich die Aufsicht: Griechische Steuerbehörden meldeten für 2025 bei über der Hälfte der kontrollierten Betriebe im Auto- und Transportwesen Verstöße gegen Rechnungslegungs- und Dokumentationspflichten.
Nicht nur bei der Buchhaltung, sondern vor allem beim Arbeitsschutz verstehen Behörden heute keinen Spaß mehr – gerade beim Einsatz von Arbeitsmitteln wie Gabelstaplern. Erfahrene Sicherheitsbeauftragte nutzen bewährte Vorlagen, um Unterweisungen effizient und rechtssicher zu dokumentieren. Kostenloses Paket für die rechtssichere Gabelstapler-Unterweisung herunterladen
Ă–sterreich reformiert PrĂĽfintervalle
Für Autofahrer und Werkstätten in Österreich steht eine Reform der Begutachtungsintervalle bevor. Ab dem 19. Mai 2027 gelten für Neuwagen verlängerte Prüfintervalle nach dem 4-2-2-2-1-Schema. Die bisherige Toleranzfrist für die Begutachtung soll entfallen.
Zur Qualifizierung des Branchennachwuchses planen Verbände wie VDIK und ZDK in Kooperation mit der Universität St. Gallen ein Managementprogramm für Führungskräfte. Start ist im März 2027.
