NIS2-Compliance: 62% der Unternehmen verpassten MĂ€rz-Frist
26.06.2026 - 01:13:11 | boerse-global.de
Gleichzeitig kĂ€mpfen zahlreiche Unternehmen weiter mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie â und viele haben wichtige Fristen bereits verpasst.
Die regulatorische Landschaft fĂŒr Cybersicherheit wird immer komplexer. NIS2, DORA fĂŒr den Finanzsektor und die DSGVO greifen oft parallel. Unternehmen mĂŒssen bei einem IT-Sicherheitsvorfall unterschiedliche Fristen und Behörden berĂŒcksichtigen â ein logistischer Albtraum fĂŒr die Verantwortlichen.
Unterschiedliche Meldefristen im Detail
Die Fristen variieren je nach Gesetz erheblich. DORA verlangt eine Erstmeldung an die BaFin bereits vier Stunden nach Einstufung eines schwerwiegenden Vorfalls. Die NIS2-Richtlinie gibt Unternehmen 24 Stunden Zeit fĂŒr eine FrĂŒhwarnung ans BSI.
Bei DatenschutzverstöĂen gilt weiterhin die DSGVO-Frist von 72 Stunden. Experten betonen: Diese Fristen laufen parallel â die ErfĂŒllung einer Meldepflicht entbindet nicht von den anderen.
Ab September kommt der Cyber Resilience Act (CRA) dazu. Hersteller smarter Produkte mĂŒssen dann FrĂŒhwarnungen innerhalb von 24 Stunden und Detailmeldungen nach 72 Stunden ĂŒber die ENISA-Plattform abgeben. Ein Abschlussbericht folgt bei Schwachstellen 14 Tage nach der Korrektur, bei VorfĂ€llen einen Monat spĂ€ter.
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Massive Defizite bei der Registrierung
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 62 Prozent der rund 29.000 betroffenen deutschen Unternehmen haben die NIS2-Registrierungsfrist am 6. MĂ€rz verpasst. In den Niederlanden sieht es nicht besser aus â dort meldeten sich nur knapp 1.000 von rund 10.000 Organisationen.
Die Risiken sind enorm. BuĂgelder von bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Hinzu kommt die persönliche Haftung der GeschĂ€ftsfĂŒhrung. Das BSI fokussiert sich daher verstĂ€rkt auf Authentifizierung, Zugriffsmanagement und strukturierte Vorfallbehandlung.
Drittanbieter als wachsendes Risiko
Die Bedrohungslage verschĂ€rft sich. VorfĂ€lle bei Drittanbietern stiegen im Jahresvergleich um 60 Prozent â sie sind inzwischen an fast der HĂ€lfte aller SicherheitsvorfĂ€lle beteiligt. Ein aktueller FTC-Vergleich gegen einen Bildungsdienstleister wegen mangelnder Vertragskontrollen zeigt: Die Behörden werden hĂ€rter.
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Die deutsche Wirtschaft reagiert mit verstÀrktem Outsourcing. Laut einer Studie von G DATA, Statista und brand eins beauftragen 63 Prozent der Unternehmen externe IT-Sicherheitsanbieter. 32 Prozent setzen auf Managed Security Service Provider, nur sechs Prozent organisieren Cybersicherheit komplett intern.
Neue Befugnisse fĂŒr Behörden
Parallel zu den Unternehmenspflichten wĂ€chst der staatliche Handlungsspielraum. Ein Gesetzentwurf zur CybersicherheitsstĂ€rkung sieht vor, dass das BSI schĂ€dlichen Datenverkehr umleiten sowie Incident Response und Prepositioning durchfĂŒhren darf. Auch BKA und Bundespolizei sollen klare Abwehrbefugnisse im digitalen Raum erhalten.
Die Cybersicherheitsagentur Baden-WĂŒrttemberg bietet betroffenen Kommunen und der Landesverwaltung ein kostenfreies IT-Notfallhandbuch an. Es basiert auf dem IT-Grundschutz des BSI und soll den Aufbau prĂ€ventiver Prozesse erleichtern.
