NIS2-Deadline 31. Juli: Geschäftsführer haften persönlich
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bis zum 31. Juli 2026 müssen betroffene Firmen bei der NIS2-Registrierung sein. Doch allein in Deutschland fehlen noch rund 11.000 Betriebe.
Die persönliche Haftung von Geschäftsführern rückt damit in den Fokus der Aufsichtsbehörden. Wer die IT-Sicherheitsvorgaben ignoriert, riskiert empfindliche Strafen.
Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro
Die Richtlinie betrifft zahlreiche Branchen: öffentliche Verwaltung, Energiesektor, Abfallwirtschaft, Lebensmittelketten und digitale Plattformen. In Österreich schätzt man die Zahl der betroffenen Betriebe auf rund 29.500.
Die finanziellen Risiken sind enorm. In Deutschland drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Österreich geht noch härter vor: Hier sind Sanktionen von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
Besonders brisant: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. Ein Verstoß kann schnell teuer werden.
Neue Meldepflichten ab September
Doch NIS2 ist nur der Anfang. Ab dem 11. September 2026 tritt der EU Cyber Resilience Act (CRA) in Kraft. Unternehmen müssen dann ausgenutzte Schwachstellen und schwere Sicherheitsvorfälle in einem mehrstufigen Verfahren melden.
Die Fristen sind knapp bemessen:
- Erste Frühwarnung: innerhalb von 24 Stunden an ENISA und CERT-Bund
- Detaillierte Meldung: nach 72 Stunden
- Abschlussbericht: 14 Tage nach Behebung des Vorfalls
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die EU erhöht den Druck auf die Wirtschaft massiv.
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KI-Einsatz wird zur Pflicht
Die Sorgfaltspflichten entwickeln sich weiter – auch bei neuen Technologien. Die UK Jurisdiction Taskforce stellte am 7. Juli 2026 klar: Anwälte könnten künftig haften, wenn sie KI bei der Dokumentenprüfung nicht einsetzen. Vorausgesetzt, ein vernünftiger Berufsträger hätte die Technologie genutzt.
Rechtsexperten sehen darin einen dynamischen Sorgfaltsmaßstab, der auch für Deutschland relevant wird.
Parallel dazu konkretisierte das Landgericht Düsseldorf am 8. Juli 2026 die Haftung von Plattformbetreibern. Ein Kanalbetreiber auf Instagram haftet demnach auch für das Nichtlöschen identifizierbarer Kommentare, die einen Wettbewerber anschwärzen.
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Gefestigte Rechtsprechung zur persönlichen Haftung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die persönliche Inanspruchnahme von Geschäftsführern bereits mehrfach bestätigt. Ein Urteil aus dem Jahr 2018 zeigt die Konsequenzen: Ein Geschäftsführer haftete persönlich, nachdem erhaltene Zahlungen nicht an Subunternehmer weitergeleitet wurden. Das Gericht sah darin eine bedingt vorsätzliche Pflichtverletzung.
Auch bei Leih-E-Scootern verschärft sich die Haftungslage. Der Bundestag beschloss eine Gesetzesänderung: Vermieter haften unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn der konkrete Fahrer nach einem Unfall nicht ermittelt werden kann. Hintergrund: In der Schweiz gab es 2025 drei Todesfälle und über 150 Schwerverletzte. Dort wird ebenfalls über strengere Regeln debattiert.
Google löscht massenhaft Bewertungen
Ein weiteres Compliance-Thema: Online-Reputation. Seit April 2026 blendet Google Hinweise ein, wenn Bewertungen wegen Diffamierung entfernt wurden. Die EU-Transparenzdatenbank zeigt für das erste Halbjahr 2026: Europaweit wurden über 756.000 Beiträge auf Google Maps gelöscht – fast alle entfielen auf den deutschen Markt.
In deutschen Großstädten weisen bis zu einem Drittel der Unternehmensprofile solche Löschhinweise auf. Betriebe gehen verstärkt gegen Beleidigungen und gefälschte Rezensionen vor.
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