Notaufnahmen, DGINA-Umfrage

Notaufnahmen: DGINA-Umfrage zeigt Überlastung in 45 Prozent der Kliniken

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Erhebungen zeigen überlastete Notaufnahmen; zugleich steigen die Personalprognosen für die ambulante Pflege bis 2030.

Gesundheitssystem: Klinikqualität, Pflegebedarf und Personalmangel im Fokus
Ein heller, minimalistischer Krankenhausflur mit polierten Böden und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatten über die Weiterentwicklung des deutschen Gesundheitssystems konzentrieren sich verstärkt auf zwei Kernbereiche: die Sicherung strukturierter Qualitätskriterien in Krankenhäusern sowie den Leistungsumfang ambulanter und häuslicher Pflegeangebote.

Angesichts demografischer Entwicklungen stehen Träger und Kassen vor der Aufgabe, einerseits strenge Vorgaben für Ausstattung und Fachkräfte durchzusetzen und andererseits Versorgungsleistungen flexibel an den Lebensalltag der Versicherten anzupassen.

Verbindliche Kriterien für Kliniken und Notfallstrukturen

Der GKV-Spitzenverband hob im September 2026 hervor, dass neben der reinen Ergebnisqualität weiterhin verbindliche Vorgaben zu Personal, Ausstattung, Erfahrung und sicheren Abläufen unerlässlich seien. Diese Daten sollen künftig auch die Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen lenken.

Als Beleg für die Bedeutung fester Standards dienen Auswertungen der Qualitätssicherung: Beim erstmaligen Einsetzen oder Wechsel von Hüftgelenken wiesen im Vorjahr rund 5 Prozent der durchführenden Krankenhäuser relevante Defizite auf, die mit erhöhten Komplikations- und Sterberaten einhergingen.

Gleichzeitig verdeutlichen Erhebungen aus dem Akutbereich die personellen und infrastrukturellen Belastungen. Eine Blitzumfrage der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfallaufnahme (DGINA) unter 271 Krankenhäusern zeigte, dass am Erhebungstag 45 Prozent der befragten Notaufnahmen überlastet waren.

Bei 13,6 Prozent der Einrichtungen wurde die Situation als kritisch oder potenziell patientengefährdend eingestuft. Als wesentliche Ursachen dafür wurden fehlende stationäre Betten sowie ein spürbarer Mangel an Personal identifiziert.

Häusliche Krankenpflege und Versorgung am Arbeitsplatz

Parallel zur stationären Qualitätssicherung gewinnt die Reichweite pflegerischer Hilfen an Bedeutung. Das Hessische Landessozialgericht stellte in einem Urteil (Az. L 1 KR 110/06) klar, dass gesetzliche Krankenkassen die häusliche Krankenpflege nicht auf die Privatwohnung beschränken dürfen, sondern diese auch am Arbeitsplatz übernehmen müssen.

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Im verhandelten Rechtsstreit ging es um die tägliche Verabreichung einer Insulinspritze durch eine Pflegefachkraft in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Solche Entscheidungen verdeutlichen, wie sich der Versorgungsanspruch an veränderte Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen muss. Zudem wird auf Verbandsebene über die Ausgestaltung künftiger Aufgaben gestritten.

Im Vorfeld der Beratungen zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) forderte der Deutsche Pflegerat, die Pflegebegleitung und das Fallmanagement als eigenständige Leistungen von Pflegefachpersonen gesetzlich zu verankern und deren Kompetenzen im Bereich der Prävention und Primärversorgung auszubauen.

Zunehmender Fachkräftebedarf im ambulanten Sektor

Die praktische Umsetzung erweiterter Versorgungsansprüche hängt unmittelbar von der personellen Verfügbarkeit ab. Prognosen der Bundesregierung, die auf einem im November 2024 vom Gesundheitsministerium beauftragten Fachkräftemonitoring basieren, rechnen mit einem weiteren Anstieg des Personaleinsatzes.

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Fehlende stationäre Betten und Personalmangel sind laut Erhebung die Hauptursachen der Überlastung — und neue Strukturen könnten bis zu 20.000 Pflegekräfte aus der direkten Versorgung abziehen. Wer seine Häuser davor schützen will, braucht eine klare Strategie gegen die Bürokratie-Last. Der kostenlose Report zeigt fünf Hebel, damit Ihr Personal in der Versorgung bleibt. 5 Strategien gegen Bürokratie-Belastung jetzt sichern

Waren im ambulanten Bereich im Jahr 2023 rund 207.000 Pflegefachkräfte tätig, wird für das Jahr 2030 mit 221.000 Beschäftigten gerechnet. Bei den Hilfs- und Assistenzkräften soll die Zahl von 156.000 auf 167.000 steigen.

Gleichzeitig warnen Berufs- und Trägerverbände vor zusätzlichen bürokratischen Belastungen durch neue Gesetzesvorhaben. Organisationen wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), die IGAP und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußerten die Befürchtung, dass durch neue Strukturen im PNOG bis zu 20.000 Fachkräfte aus der direkten Versorgung abgezogen werden könnten. Dies verdeutlicht das Spannungsfeld zwischen regulatorischen Qualitätsanforderungen und der Sicherung der alltäglichen Grundversorgung.

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