Weiterbildungszeit, Bildungskarenz

Österreich: Weiterbildungszeit ab Juni ersetzt Bildungskarenz

09.06.2026 - 04:48:21 | boerse-global.de

Job-Sharing bietet Flexibilität, birgt aber rechtliche und finanzielle Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Job-Sharing: Vorteile und rechtliche Fallstricke für Unternehmen
Weiterbildungszeit - Zwei Fachkräfte arbeiten gemeinsam an einem Tablet in einem modernen Büro, symbolisieren Job-Sharing und flexible Arbeitsmodelle. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Job-Sharing klingt nach Flexibilität – doch für Unternehmen und Arbeitnehmer gelten unterschiedliche Regeln.

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Die Vorteile für Arbeitnehmer

Das Tandem-Modell schafft Freiräume, besonders für Menschen mit Betreuungspflichten. Stefanie Junghans, Coachin, erklärte am 9. Juni 2026: Job-Sharing erleichtert den Wiedereinstieg nach einer Auszeit oder ermöglicht älteren Arbeitnehmern einen sanften Übergang in den Ruhestand.

Doch das Modell erfordert bestimmte Fähigkeiten. Junghans betont: Kommunikationsbereitschaft und Konfliktfähigkeit sind unerlässlich. Die Suche nach einem passenden Partner läuft über das berufliche Netzwerk oder spezialisierte Online-Plattformen.

Bei der Bewerbung empfiehlt die Expertin: Vorab Kontakt zu Recruitern aufnehmen, ein gemeinsames Anschreiben einreichen. So zeigt das Duo seine Kooperationsbereitschaft gleich zu Beginn.

Die Rechnung für Arbeitgeber

Job-Sharing hat für Unternehmen eine differenzierte Kosten-Nutzen-Bilanz. Die Herausforderung: Potenziell höhere Sozialabgaben durch zwei Teilzeitkräfte statt einer Vollzeitkraft.

Dafür profitieren Arbeitgeber von doppelten Kompetenzen und unterschiedlichen Erfahrungshintergründen. Zwei Köpfe bringen mehr Ideen. Und das Risiko kompletter Arbeitsausfälle sinkt – denn die Partner vertreten sich gegenseitig bei Krankheit oder Urlaub.

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Neue Regeln für berufliche Auszeiten in Österreich

Parallel zur Job-Sharing-Debatte gibt es in Österreich gesetzliche Neuerungen. Seit dem 8. Juni 2026 ersetzt die „Weiterbildungszeit“ die bisherige Bildungskarenz. Die Hürden für staatliche Förderung werden höher.

Antragsteller müssen mindestens zwölf Monate beschäftigt sein. Die Weiterbildung muss klare Relevanz für den Arbeitsmarkt haben. Für Akademiker mit Master oder Diplom gilt: vier Jahre Berufserfahrung sind Pflicht. Ein direkter Wechsel aus der Elternkarenz ist nicht mehr möglich.

Finanziell sieht die Reform eine Mindestbeihilfe von 1.286 Euro und maximal 2.163 Euro monatlich vor. Bei Gehältern über 3.465 Euro brutto müssen Arbeitgeber 15 Prozent zuzahlen. Ziel: Die jährlichen Kosten von über 500 Millionen Euro auf rund 150 Millionen Euro deckeln.

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