Offshore-Wind: BWO prüft rund 30 Betreiberpflichten für das KRITIS-Gesetz
Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) hat ein Whitepaper mit dem Titel „Vom Beitrag zum Maßstab: Sektorspezifische Anforderungen in der maritimen Sondersituation“ vorgelegt. Das Papier veranschaulicht, auf welche Weise bestehende Sicherheits- und Managementsysteme der Offshore-Windbranche die künftigen Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes erfüllen können.
Bestehende Managementsysteme als Ausgangspunkt
Im Mittelpunkt der Veröffentlichung steht das Bestreben, Doppelstrukturen bei den Betreibern auf See zu vermeiden. Nach Einschätzung des Branchenverbandes verfügen Offshore-Betreiber bereits über etablierte Standards, die als Basis herangezogen und zweckmäßig weiterentwickelt werden können.
Gesetzliche Grundlage für branchenspezifische Sicherheitsanforderungen bildet § 14 des KRITIS-Dachgesetzes, der maßgeschneiderte Regelungen für einzelne Wirtschaftszweige ausdrücklich gestattet.
Für das Whitepaper wurden rund 30 Betreiberpflichten einer detaillierten Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Auswertung zeigt, dass sich die Mehrheit dieser Verpflichtungen grundsätzlich auf die Gegebenheiten auf See übertragen lässt.
Häufig sind dabei modifizierte Reaktionszeiten sowie spezifisch zugeschnittene Zugangsbedingungen erforderlich, da sich die Infrastruktur weit vor der Küste befindet.
Wer sich mit der Absicherung kritischer Infrastrukturen befasst, muss auch die digitale Sicherheit im Blick behalten. Dieses kostenlose E-Book unterstützt Unternehmen dabei, proaktive Schutzmaßnahmen zu ergreifen und neue gesetzliche Anforderungen an die IT-Sicherheit effizient zu erfüllen. IT-Sicherheits-Leitfaden jetzt kostenlos herunterladen
Lediglich in wenigen Fällen erfordert die maritime Sondersituation gänzlich andere Lösungsansätze als landgestützte Anlagen. BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auf See grundlegend andere Bedingungen herrschen als an Land.
Schutz kritischer Anlagen rückt in den Fokus
Die Initiative des Verbandes erfolgt vor dem Hintergrund eines verschärften regulatorischen Rahmens für die Versorgungsinfrastruktur in Deutschland. Die Bundesregierung hatte beschlossen, über die Sabotageschutzverordnung – eine Neufassung der Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung – verstärkte Sicherheitsüberprüfungen für sicherheitsrelevantes Personal einzuführen.
Ziel dieser Ausweitung ist die Minderung des Risikos von Insider-Sabotage, einschließlich möglicher Einflussnahmen durch ausländische Nachrichtendienste.
Betroffen von diesen Prüfungen sind unter anderem Beschäftigte in Anlagen, die den Wiederaufbau des Stromnetzes nach einem großflächigen Ausfall ohne externe Stromzufuhr ermöglichen, sowie Mitarbeiter großer Wasserwerke, Schienenverkehrseinrichtungen, Talsperrenkontrollräume, LNG-Terminals und digitaler Energiedienste.
Neben dem physischen Schutz rückt die Abwehr von gezielten Manipulationsversuchen gegen Mitarbeiter immer stärker in den Fokus von Sicherheitsverantwortlichen. Ein spezialisierter Gratis-Report zeigt auf, wie Unternehmen psychologische Taktiken von Angreifern entlarven und ihre Belegschaft wirksam sensibilisieren können. Kostenloses Anti-Phishing-Paket für Unternehmen sichern
Zusätzlich treibt auch die Länderkammer weitergehende Maßnahmen voran. Der Bundesrat fasste am 16. Oktober 2026 den Beschluss, auf Initiative Hessens einen Gesetzentwurf für den neuen Straftatbestand des gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs in den Bundestag einzubringen. Dieser soll das widerrechtliche Betreten sowie nicht genehmigte Drohnenüberflüge von Anlagen der kritischen Infrastruktur unter schärfere Sanktionen stellen.
Mit dem vorgelegten Whitepaper positioniert sich die Offshore-Windindustrie frühzeitig in den laufenden Umsetzungsprozessen. Der Verband zielt darauf ab, den gesetzlichen Schutzauftrag effektiv mit den betrieblichen Realitäten auf hoher See in Einklang zu bringen, ohne die Betriebsabläufe durch unnötige Doppelregulierungen zu belasten.
