Widerruf, Online-KĂ€ufen

Widerruf bei Online-KĂ€ufen wird erleichtert

03.09.2025 - 12:14:28

Online-EinkÀufe sind schnell getÀtigt - sie zu widerrufen, ist oftmals deutlich langwieriger. Doch das soll sich nun nach dem Willen der Bundesregierung Àndern.

Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-KĂ€ufen deutlich erleichtern und damit die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern stĂ€rken. KĂŒnftig mĂŒssen Anbieter auf ihrer Internetseite einen einfach zu findenden Widerrufsbutton installieren. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.

Der Button soll fĂŒr Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. «Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit "Vertrag widerrufen" oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein», heißt es dazu im Gesetzentwurf. «Sie muss wĂ€hrend des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-BenutzeroberflĂ€che stĂ€ndig verfĂŒgbar, hervorgehoben platziert und fĂŒr den Verbraucher leicht zugĂ€nglich sein.»

Ministerin: Widerruf muss so leicht wie Bestellen im Internet sein

Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklĂ€rte, diese Lösung mache das Leben fĂŒr die Menschen einfacher. «Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.» Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks. «Höchste Zeit, dass wir diese unbĂŒrokratische Lösung zum Standard machen. Das verbessert den Schutz vor ungewollten VertrĂ€gen – und spart Zeit und Nerven.»

Finanzdienstleister mĂŒssen Produkte besser erklĂ€ren 

Der Gesetzentwurf, der noch durch den Bundestag und Bundesrat gehen muss, sieht auch bessere Verbraucherrechte bei FinanzgeschĂ€ften per Internet oder Telefon vor. So mĂŒssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden kĂŒnftig angemessen ĂŒber die Produkte und ihre Folgen aufklĂ€ren. Dies soll bewirken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher VertrĂ€ge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschließen. Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

Ewiges Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen wird abgeschafft

Mit dem neuen Gesetz wird zudem das sogenannte ewige Widerrufsrecht bei VertrĂ€gen fĂŒr Finanzdienstleistungen abgeschafft. KĂŒnftig soll ein solcher Vertrag höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können, wenn die Verbraucher ĂŒber das Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei Lebensversicherungen verdoppelt sich die Frist auf 24 Monate und 30 Tage.

Bislang konnten VertrĂ€ge ĂŒber Finanzdienstleistungen unbeschrĂ€nkt widerrufen werden, falls ein Anbieter seine Informationspflichten nicht vollstĂ€ndig erfĂŒllt hatte. DafĂŒr reichten laut Ministerium schon nebensĂ€chliche VerstĂ¶ĂŸe. 

Manipulative Online-Designs werden verboten

Beim Online-Abschluss von VertrĂ€gen ĂŒber Finanzdienstleistungen sollen die Verbraucher zudem besser vor manipulativen Designs geschĂŒtzt werden. Nach einer ebenfalls vom Kabinett beschlossenen Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb soll es kĂŒnftig unzulĂ€ssig sein, eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, die fĂŒr das Unternehmen vorteilhaft ist, optisch gegenĂŒber anderen Auswahlmöglichkeiten hervorzuheben. Das soll laut Ministerium insbesondere fĂŒr sogenannte Zustimmungs-Buttons gelten. UnzulĂ€ssig soll es ferner sein, eine fĂŒr Verbraucher gĂŒnstige Entscheidung anderweitig zu erschweren, etwa durch lange Online-Klickpfade.

@ dpa.de