BGH urteilt zum «Recht auf Vergessenwerden» im Netz
23.05.2023 - 04:51:36Suchmaschinen wie Google mĂŒssen fragwĂŒrdige Artikel ĂŒber Menschen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die Betroffenen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Die Betreiber sind nicht verpflichtet, diesbezĂŒglich selbst zu ermitteln und auf die Betroffenen zuzugehen. Das entschied der sechste Zivilsenat am BGH am Dienstag. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH).
Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche. Die KlĂ€ger wollten, dass mehrere kritische Artikel ĂŒber ihr Anlagemodell nicht mehr als Treffer auftauchen, wenn man bei Google nach ihren Namen sucht. Der BGH gab ihnen allerdings nur in dem Punkt Recht, dass keine Fotos mit ihnen ohne jeglichen Kontext in den Trefferlisten angezeigt werden dĂŒrfen - sogenannte Vorschaubilder.


