Online-Handel, Euro

Online-Handel: 150-Euro-Freigrenze fällt ab Juli – 3 Euro Zoll pro Paket

02.06.2026 - 06:30:22 | boerse-global.de

Nach IVVA-Panne verlängerte Fristen, Wegfall der 150-Euro-Freigrenze und verschärfte EU-Importkontrollen belasten den Außenhandel.

Online-Handel: 150-Euro-Freigrenze fällt ab Juli – 3 Euro Zoll pro Paket - Bild: über boerse-global.de
Online-Handel: 150-Euro-Freigrenze fällt ab Juli – 3 Euro Zoll pro Paket - Bild: über boerse-global.de

Nach dem Ausfall der IVVA-Plattform mussten die Zollbehörden Fristen verschieben. Gleichzeitig stehen ab Juli grundlegende Änderungen bei der Einfuhr von Online-Bestellungen an.

IVVA-Ausfall: Abgabefrist verlängert

Ein schwerwiegender Ausfall des IVVA-Systems hat die Steuererklärungsfristen für Unternehmen verschoben. Die jährlichen Abgaben für Strom- und Erdgassteuer können nun bis zum 5. Juni 2026 eingereicht werden. Grund ist der technische Zusammenbruch des zentralen Meldesystems, der viele Firmen an der fristgerechten Abgabe hinderte.

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Schluss mit 150-Euro-Freigrenze

Der Online-Handel steht vor einem fundamentalen Einschnitt: Ab dem 1. Juli 2026 fällt die bisherige Zollbefreiung für Ferngeschäfte unter 150 Euro weg. Die EU-Verordnung 2026/382 führt stattdessen einen pauschalen Zollsatz von 3 Euro pro Warenposition ein. Das soll die Abwicklung von Billigimporten vereinfachen und gleichzeitig die Einnahmen aus dem internationalen Online-Handel sichern.

EU verschärft Importkontrollen

Die EU-Kommission verstärkt ihre Überwachung von Industrieprodukten. Seit dem 26. Mai 2026 müssen Kupferrohre aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan zollamtlich registriert werden. Hintergrund sind Dumping-Untersuchungen mit Aufschlägen zwischen 5 und 35 Prozent.

Bereits am 28. Mai 2026 leitete die Kommission eine sogenannte Absorptionsuntersuchung für mehrschichtige Holzböden aus China ein. Positiv für die Landwirtschaft: Die EU hat die Zölle auf verschiedene Düngemittel-Rohstoffe für ein Jahr ausgesetzt. Importe aus Russland und Belarus bleiben von dieser Erleichterung jedoch ausgeschlossen.

Stahlquoten sinken, CO2-Grenzausgleich kommt

Die Stahlbranche muss sich ab Juli auf drastische Einschnitte einstellen. Die zollfreien Kontingente unter den bestehenden SchutzmaĂźnahmen werden gekĂĽrzt. Wer die neuen Obergrenzen ĂĽberschreitet, zahlt 50 Prozent Zoll.

Parallel dazu treibt die EU den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) voran. Die Konsultationsphase läuft noch bis zum 10. Juni 2026. Eine Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) untermauert die Notwendigkeit: Ohne solche Maßnahmen drohe eine Verlagerung von CO2-Emissionen von bis zu 40 Prozent. Mit CBAM ließe sich dieser Wert auf 15 Prozent drücken – eine jährliche globale Netto-Reduktion von 399 Millionen Tonnen CO2.

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Digitalisierung und neue Partner

Auch auĂźerhalb der EU schreitet die Digitalisierung voran. Die Schweiz stellt EUR.1-Warenverkehrsbescheinigungen nun elektronisch aus. Ab Juli erweitert sie zudem die Ausfuhrerleichterungen fĂĽr Kriegsmaterial auf alle EU- und EFTA-Staaten.

Auf diplomatischer Ebene liegen erste Textentwürfe für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien vor. Ein neues Allgemeines Präferenzsystem (APS) tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und betrifft den Handel mit 65 Ländern.

International tätige Unternehmen müssen zudem die US-Politik im Blick behalten: Die USA haben unter Section 122 des Trade Act einen pauschalen Zoll von 10 Prozent auf alle Importe verhängt. Großbritannien plant sein eigenes CBAM-System ab 2027.

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