Online-Handel ab 19. Juni: Widerrufsbutton wird Pflicht
16.06.2026 - 00:09:26 | boerse-global.de
Der Schutz von Beschäftigten bei Firmenübernahmen und Umstrukturierungen steht aktuell im Fokus von Gerichten und Gewerkschaften. Besonders im Finanzsektor fordern Arbeitnehmervertreter härtere Regeln.
Schweizer Banken unter Druck
Der Schweizer Bankpersonalverband (SBPV) warnt vor steigender Erwerbslosigkeit unter Bankmitarbeitern. Seine Forderung: Die Branche soll verbindliche Sozialpläne einführen.
Im Visier steht dabei die Großbank UBS. Der Verband verlangt, den bestehenden Sozialplan über das Jahresende 2026 hinaus zu verlängern. Die Institute trügen eine besondere Verantwortung, soziale Härten bei Stellenabbau abzufedern.
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Strengere Regeln bei verspäteten Löhnen
Wer seinen Lohn zu spät bekommt, hat keinen Anspruch auf die übliche Verzugskostenpauschale. Das stellte das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 26/18) klar.
Der Grund: Die spezialgesetzliche Regelung des § 12a ArbGG schließt solche Kostenerstattungsansprüche im Arbeitsrecht weitgehend aus. Die allgemeine zivilrechtliche Pauschale findet hier keine Anwendung – trotz des grundsätzlichen Schutzes der Entgeltzahlung.
Schutz auch bei Insolvenz
Selbst bei speziellen Insolvenzverfahren wie Pre-Pack-Insolvenzen bleiben Arbeitnehmerrechte erhalten. Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall Estro/Smallsteps, dass Beschäftigte in solchen vorab vereinbarten Insolvenzszenarien dieselben Rechte behalten wie bei einer regulären Betriebsübernahme.
Das verhindert, dass Unternehmen durch Insolvenzverfahren bestehende Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft umgehen. Die niederländische Gewerkschaft FNV hatte erfolgreich für die Rechte entlassener Mitarbeiter geklagt.
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Übernahmen und Steuerfallen
Neben Personalfragen geht es oft um strategische Weichenstellungen. Die Almato AG, eine Tochter der DATAGROUP SE, übernahm im Mai die Heidelberger Aristech GmbH. Ziel ist ein integrierter europäischer KI-Stack – die Marke Aristech bleibt erhalten, die Technologien für Sprach-KI und Mail-Automatisierung werden eingebunden.
Das Finanzgericht Münster (Az. 8 K 1592/24 GrE) beschäftigte sich mit Steuerfragen bei Erbauseinandersetzungen. Seine Entscheidung: Eine vollständige Befreiung von der Grunderwerbsteuer greift nicht, wenn OHG-Anteile bereits per Sondererbfolge direkt auf den Erben übergegangen sind. Die Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen.
Neue Pflicht für Online-Händler
Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine wichtige Neuregelung: § 356a BGB verpflichtet Online-Händler zu einem gut sichtbaren Widerrufsbutton. Fehlt dieser, drohen nicht nur Abmahnungen – die Widerrufsfrist für Kunden verlängert sich erheblich.
