Online-Handel: Widerrufsbutton jetzt Pflicht – Verstoß kostet 12 Monate
19.06.2026 - 03:40:13 | boerse-global.de
Die Regelung gilt fĂĽr Webseiten und Apps gleichermaĂźen.
Ziel ist es, den Widerruf von Online-Käufen genauso einfach zu machen wie den Kauf selbst. Die Neuregelung setzt eine EU-Verbraucherrechterichtlinie um.
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So funktioniert der digitale Widerruf
Der Gesetzgeber schreibt ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst klickt der Kunde auf einen Button mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen“. Danach landet er auf einer Bestätigungsseite, wo er die Erklärung endgültig absendet.
Händler dürfen nur drei Informationen abfragen: Name, E-Mail-Adresse und eine Vertrags-ID oder Bestellnummer. Die Frage nach einem Widerrufsgrund ist verboten. Nach Eingang des Widerrufs muss der Händler dem Kunden sofort eine Bestätigung per E-Mail schicken.
Wer betroffen ist – und was bei Verstößen droht
Die Pflicht gilt für alle Geschäfte mit Verbrauchern – also nicht nur für Waren, sondern auch für Dienstleistungen, Streaming-Abos, Finanzprodukte und Versicherungen. In Deutschland steht die Regelung im neuen § 356a BGB, in Österreich im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
Fehlt der Button oder funktioniert er nicht richtig, drohen ernste Konsequenzen: Die Widerrufsfrist verlängert sich dann von 14 Tagen auf satte 12 Monate und 14 Tage. Zudem riskieren Händler Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände.
Ausnahmen gibt es nur für wenige Produktgruppen: schnell verderbliche Waren, versiegelte Hygieneartikel oder bereits vollständig heruntergeladene digitale Inhalte.
Verbraucher begeistert – Probleme bei Marktplätzen
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Eine YouGov-Umfrage zeigt: 79 Prozent der Befragten empfinden den Button als deutliche Erleichterung. Jeder Dritte gab an, dass die einfachere Rückabwicklung seine Bereitschaft zum Online-Einkauf erhöht. Befragt wurden zwischen dem 8. und 10. Juni 2.071 Teilnehmer.
Kompliziert wird es für Händler auf externen Marktplätzen. Hier ist der Plattformbetreiber für die technische Umsetzung zuständig. Während Amazon und eBay die Integration angekündigt haben, herrschte bei kleineren Portalen kurz vor dem Stichtag noch Unklarheit. Support-Mitarbeiter einzelner Plattformen konnten keine verbindlichen Angaben zur Bereitstellung machen – ein rechtliches Risiko für die dort aktiven Händler.
Wirtschaftsverbände kritisieren den erhöhten bürokratischen Aufwand, sehen aber auch Chancen: Transparentere Prozesse könnten die Kundenbindung stärken. Die bisherige Pflicht zur Bereitstellung eines Muster-Widerrufsformulars bleibt übrigens weiterhin bestehen.
