Online-Shops, BonitĂ€tsprĂŒfung

Online-Shops: BonitĂ€tsprĂŒfung muss ab sofort in Werbung stehen

29.06.2026 - 07:48:24 | boerse-global.de

Ab Juli gelten verschĂ€rfte Vorschriften fĂŒr Online-Shops, E-Auto-Ladestrom-Abrechnung und öffentliche AuftrĂ€ge. Unternehmen mĂŒssen ihre Prozesse anpassen.

Neue Regeln fĂŒr Rechnungen: BonitĂ€t, E-Auto-Ladestrom & Co.
Online-Shops - Eine digitale Rechnung (E-Rechnung) auf einem Tablet, umgeben von Elementen, die Gesetzgebung und ElektromobilitĂ€t andeuten. 29.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Neue Gerichtsurteile, geÀnderte Verwaltungsanweisungen und frische Gesetze treten in Kraft.

Online-Shops mĂŒssen BonitĂ€tsprĂŒfung offenlegen

Ein aktuelles Gerichtsurteil stĂ€rkt die Rechte von Verbrauchern beim Online-Shopping. Seit dem 27. Juni mĂŒssen Online-Shops bereits in der Werbung deutlich darauf hinweisen, wenn „Kauf auf Rechnung“ an eine positive BonitĂ€tsprĂŒfung gebunden ist. Bisher blieb dieser Vorbehalt oft bis zum Bezahlvorgang unklar. Anbieter mĂŒssen die Bedingungen jetzt von Anfang an transparent kommunizieren.

Schluss mit Pauschalabrechnung fĂŒr E-Auto-Ladestrom

Seit Anfang des Jahres gelten verschĂ€rfte Regeln fĂŒr die steuerfreie Abrechnung von Ladestrom bei Elektroautos. Das Bundesfinanzministerium hat die monatlichen Pauschalen gestrichen. Unternehmen mĂŒssen jetzt die geladenen Strommengen und den Preis pro Kilowattstunde exakt dokumentieren.

FĂŒr das Laden an öffentlichen Stationen reicht weiterhin ein Beleg. Werden Fahrzeuge in Privatgaragen geladen, ist ein eigener StromzĂ€hler Pflicht. Als Berechnungsgrundlage dienen der Haushaltsstrompreis plus anteiliger Grundpreis. Bei Photovoltaik-Anlagen muss der Gesamtstrompreis des Statistischen Bundesamtes herangezogen werden. Bei dynamischen Stromtarifen ist ein monatlicher Durchschnitt zulĂ€ssig.

Vergabebeschleunigungsgesetz kommt am 1. Juli

Zum 1. Juli tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft, dem der Bundesrat im Mai zugestimmt hat. Die Neuregelung verspricht reduzierte Nachweispflichten, schlankere Unterlagen und höhere Wertgrenzen bei öffentlichen AuftrÀgen.

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Besonders bei der Abrechnung von Photovoltaik-Anlagen oder der Wahl der passenden Kleinunternehmer-Option lauern fĂŒr Immobilienbesitzer und SelbststĂ€ndige teure Stolperfallen. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklĂ€rt, wie Sie die UmsatzsteuererklĂ€rung fĂŒr Ihre Anlage richtig erstellen und den Vorsteuerabzug rechtssicher nutzen. 5 Schutzmaßnahmen fĂŒr Ihre Umsatzsteuer jetzt entdecken

Parallel dazu gewinnen digitale Lösungen fĂŒr den Export an Bedeutung. FĂŒr DrittlĂ€nder wie die Schweiz, Großbritannien oder die USA bieten Plattformen wie Declarium die automatisierte Erstellung von Ausfuhrbegleitdokumenten an. Die Systeme ĂŒbernehmen Daten aus CSV oder PDF und liefern die Master Reference Number (MRN) zurĂŒck – ohne vollstĂ€ndige ERP-Integration.

Internationale Steuerreformen und Korrekturvorschriften

In Brasilien stehen 2026 Anpassungen im Steuerregime Simples Nacional an. B2B-Unternehmen sollten besonders auf die neuen SteuersĂ€tze fĂŒr IBS und CBS achten, um die VorsteuerabzugsfĂ€higkeit zu sichern.

FĂŒr GeschĂ€fte mit Österreich bleibt die korrekte Rechnungskorrektur entscheidend. Laut österreichischer Bundesabgabenordnung dĂŒrfen Rechnungen nicht gelöscht werden. Stattdessen ist eine Stornorechnung mit negativer Summe und neuer Belegnummer Pflicht. Die Umsatzsteuerkorrektur erfolgt im Monat der Stornierung. Kleinunternehmer mit UmsĂ€tzen bis 55.000 Euro weisen weiterhin keine Umsatzsteuer aus.

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Ob Export in DrittlĂ€nder oder Warenverkehr innerhalb der EU – fehlerhafte Dokumentationen können schnell zu steuerlichen Nachteilen fĂŒhren. Ein kostenloser Experten-Download zeigt Ihnen Feld fĂŒr Feld, wie Sie Ausfuhrbegleitdokumente und Zollanmeldungen rechtssicher ausfĂŒllen. Kostenlosen Ratgeber fĂŒr fehlerfreie Zollanmeldungen herunterladen

EU-Vorschrift prĂŒft Kontodaten automatisch

Seit Oktober 2025 greift die EU-Verordnung „Verification of Payee“. Banken gleichen Name und IBAN automatisch ab. Ein Ampel-System warnt vor Unstimmigkeiten. Experten raten, alte DauerauftrĂ€ge auf Korrektheit zu prĂŒfen.

Gleichzeitig warnen VerbraucherschĂŒtzer vor einer Phishing-Welle. BetrĂŒger versenden gefĂ€lschte E-Mails mit angeblichen Steuererstattungen fĂŒr 2026 und missbrauchen den Namen „ELSTER“. Steuerpflichtige sollten solche Nachrichten ignorieren und StatusprĂŒfungen nur ĂŒber die offiziellen Finanzportale vornehmen.

Smarte Systeme verbinden Buchhaltung und Warenwirtschaft

Integrierte Plattformen erleichtern die technische Umsetzung. Systeme wie Central Command verknĂŒpfen Zeitwirtschaft mit Buchhaltungssoftware wie Lexware – Zeitnachweise wandern direkt in Rechnungen. In der Warenwirtschaft setzen Anbieter wie Weproc auf den 3-Wege-Abgleich zwischen Bestellung, Wareneingang und Rechnung. Das erkennt Unstimmigkeiten frĂŒh und vermeidet Rechnungsstreitigkeiten.

FĂŒr kleinere Unternehmen gibt es cloudbasierte Lösungen wie DezemberHub. Seit Juni 2026 bieten sie verschiedene Pakete fĂŒr Warenwirtschaft und Kassensysteme an – gestaffelt nach Kassenanzahl und Funktionsumfang.

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