Paketbranche: Streit um Direktanstellungsgebot spitzt sich zu
18.05.2026 - 23:44:44 | boerse-global.deGewerkschaften und Sozialverbände fordern ein umfassendes Verbot von Subunternehmerketten – doch die Bundesregierung setzt weiterhin auf schärfere Kontrollen statt auf ein komplettes Verbot.
Reformen reichen nicht aus
Seit Juli 2024 ist das Postrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Es brachte eine Lizenzpflicht für Paketdienste und erweiterte die Aufsicht der Bundesnetzagentur unter Präsident Klaus Müller. Unternehmen müssen seither ihre Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachweisen. Die Behörde prüft zudem die Einhaltung der Arbeitsbedingungen.
Doch die Reform stoppte ausdrücklich vor einem generellen Subunternehmer-Verbot. Arbeitsminister Hubertus Heil und die Gewerkschaft ver.di hatten ursprünglich ein Direktanstellungsgebot gefordert – ähnlich der Regelung, die 2020 in der Fleischindustrie eingeführt wurde. Die Initiative Faire Mobilität sprach von einer „verpassten Chance". Statt direkter Anstellung setzte der Gesetzgeber auf strengere Kontrollpflichten für Generalunternehmer und ein Anbieterregister.
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Die Zwei-Jahres-Frist läuft ab
Bestehenden Unternehmen wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren eingeräumt, um die neuen Lizenzanforderungen zu erfüllen. Diese Frist endet in den kommenden Monaten. Branchenbeobachter rechnen damit, dass einige kleinere Subunternehmer den Anforderungen nicht gewachsen sind und vom Markt verschwinden werden.
Das grundlegende Problem bleibt jedoch bestehen: Große Generalunternehmer wie Amazon, Hermes oder DHL stellen die Infrastruktur und Technologie, während die körperliche Arbeit auf der „letzten Meile" häufig an Subunternehmer ausgelagert wird. Diese Konstruktion schützt die Konzerne vor rechtlicher und finanzieller Verantwortung für die Fahrer.
Streit um technische Hilfsmittel
Seit dem 1. Januar 2025 gelten zudem verschärfte Regeln für das Gewicht von Paketen. Sendungen über zehn Kilogramm müssen deutlich gekennzeichnet sein. Bei Paketen über 20 Kilogramm ist entweder eine Zwei-Personen-Handhabung oder der Einsatz geeigneter technischer Hilfsmittel vorgeschrieben.
Was als „geeignet" gilt, ist heftig umstritten. Andrea Kocsis, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, warnt davor, einfache Sackkarren als ausreichenden Schutz zu werten. Die Gewerkschaft fordert stattdessen moderne ergonomische Systeme wie Exoskelette oder spezielle Hebevorrichtungen. Für die preissensiblen Subunternehmer sind solche Investitionen jedoch oft zu teuer.
Fortschritte beim Arbeitsschutz – aber Lücken bleiben
Eine Studie des Instituts für angewandte Sozialwissenschaften (INFAS) im Auftrag der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zeigt Licht und Schatten. Die im Juli 2025 veröffentlichte Untersuchung befragte zwischen September 2023 und April 2024 über 3.800 Unternehmen und Beschäftigte. Demnach führen 68 Prozent der Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durch – ein deutlicher Anstieg gegenüber 52 Prozent im Jahr 2015. Bei Kleinstbetrieben stieg die Quote auf 61 Prozent.
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Doch fast ein Drittel der Unternehmen kommt seinen gesetzlichen Pflichten weiterhin nicht nach. Besonders problematisch: Viele Subunternehmen in der Paketbranche gehören zu den Nachzüglern.
Illegaler Beschäftigung den Kampf angesagt
Der Bundestag reagierte im Herbst 2025 mit einer weiteren Verschärfung. Am 16. Oktober 2025 beschloss das Parlament, befristete Schutzregelungen aus dem Paketboten-Schutz-Gesetz dauerhaft zu verlängern. Diese Regeln waren Ende 2025 ausgelaufen und zielen auf illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und die Umgehung des Mindestlohns.
Die Verstetigung gibt den Behörden – insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – eine stabile rechtliche Grundlage für Ermittlungen in Subunternehmerketten.
Der Wandel des Postmarktes
Der Druck auf die Branche wächst auch durch strukturelle Veränderungen. Die tägliche Briefmenge sank von 80 Millionen im Jahr 2000 auf rund 46 Millionen Mitte der 2020er-Jahre. Gleichzeitig explodierte das Paketaufkommen durch den E-Commerce. Seit 2025 gilt ein neuer Zustellstandard: 95 Prozent der Sendungen müssen innerhalb von drei Werktagen ankommen, 99 Prozent innerhalb von vier Werktagen.
Große Anbieter wie die DHL Group konnten ihre Netze optimieren. Für die Fahrer kleiner Subunternehmen änderte sich dadurch wenig – der Druck auf dem Arbeitsmarkt bleibt hoch.
Migranten besonders betroffen
Berichte von Arbeitsberatern zeigen: Vor allem migrantische Beschäftigte sind verwundbar. Sprachbarrieren, die Abhängigkeit vom Arbeitgeber für Wohnraum und die undurchsichtigen Subunternehmerketten erschweren es ihnen, sich zu organisieren oder rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Mindestlohn stieg zwar planmäßig auf 12,82 Euro pro Stunde zu Beginn 2025. Doch Gewerkschafter argumentieren, dass viele Fahrer durch unbezahlte Überstunden und illegale Abzüge faktisch weniger verdienen.
Ausblick: Folgt das Fleischindustrie-Modell?
Die politische Debatte dürfte sich verschärfen, sobald die Ergebnisse der Reformen von 2024 und 2025 vollständig evaluiert sind. Ob die Bundesregierung letztlich dem Beispiel der Fleischindustrie folgt und ein Direktanstellungsgebot für die gesamte Paketbranche verhängt, bleibt die entscheidende Frage. Die Übergangsfrist läuft ab – und der Druck von Gewerkschaften und Sozialverbänden wächst.
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