Pauschalzoll ab Juli: EU verschÀrft Regeln gegen Temu und Shein
Veröffentlicht am: 23.06.2026 um 21:50 Uhr | Redaktion boerse-global.deSeit dem 16. Juni 2026 testen vier Unternehmen den digitalen Ausfuhrschein. Die papiergebundene ExportbestĂ€tigung fĂŒr Nicht-EU-Reisende soll durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Doch eine zentrale HĂŒrde bleibt bestehen.
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Bagatellgrenze bleibt unangetastet
Kunden aus der Schweiz oder anderen Nicht-EU-Staaten bekommen die Mehrwertsteuer weiterhin erst ab einem Warenwert von 50 Euro zurĂŒck. Die Verwaltung hĂ€lt an dieser Grenze fest â trotz der Digitalisierung.
In der Grenzregion sorgt das fĂŒr Diskussionen. BefĂŒrworter verweisen auf den geringeren Verwaltungsaufwand fĂŒr Zoll und HĂ€ndler. Teile des Einzelhandels hatten auf eine Absenkung gehofft.
Testphase lÀuft unterschiedlich
Die IHK Hochrhein-Bodensee berichtet von gemischten Fortschritten bei der technischen Umsetzung. Ein Unternehmen sei bereits voll einsatzfÀhig. Ein relevanter Dienstleister befinde sich noch in der Umsetzungsphase.
Langfristig soll das neue System die Warteschlangen an den Grenzen verkĂŒrzen. Statt manuellem Abstempeln von Papierbelegen wird die AusfuhrbestĂ€tigung elektronisch erfasst und direkt an die erstattungsberechtigten Stellen ĂŒbermittelt.
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Weitere Ănderungen im grenzĂŒberschreitenden Handel
Ab dem 1. Juli 2026 fĂ€llt die Zollfreigrenze fĂŒr Sendungen bis 150 Euro komplett weg. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warenkategorie. Die MaĂnahme richtet sich vor allem gegen Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress und soll Wettbewerbsnachteile fĂŒr europĂ€ische HĂ€ndler abbauen. Eine Ăbergangsfrist lĂ€uft bis Sommer 2028.
Doch damit nicht genug: Ăsterreich plant ab Oktober 2026 eine spezielle Paketabgabe. Auf EU-Ebene ist ab November 2026 eine zusĂ€tzliche BearbeitungsgebĂŒhr von 2 Euro fĂŒr bestimmte Sendungen im GesprĂ€ch.
