Pendlerpauschale, Euro

Pendlerpauschale: 0,38 Euro ab Kilometer eins bringt 1,1 Mrd. Entlastung

27.06.2026 - 05:34:17 | boerse-global.de

Die Pendlerpauschale gilt rückwirkend ab Kilometer eins, während die Abrechnung von E-Dienstwagen aufwendiger wird. Auch Mindestlohn und Renten steigen im Juli.

Steueränderungen 2026: Pendlerpauschale steigt, E-Dienstwagen-Regeln verschärft
Pendlerpauschale - Ein modernes Elektroauto wird zu Hause geladen, daneben ein Tablet mit Finanzdaten. Symbolisiert neue Reisekosten- und Pendlerpauschalen. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitnehmer und Unternehmen müssen sich auf mehrere Änderungen einstellen.

Verpflegungspauschalen bleiben stabil

Für Dienstreisen im Inland gelten 2026 unveränderte Sätze. Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit sind 14 Euro steuerfrei, für 24 Stunden 28 Euro. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, wird gekürzt: 20 Prozent für Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Die Übernachtungspauschale bleibt bei 20 Euro.

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Pendlerpauschale von 0,38 Euro bereits ab Kilometer eins. Bisher gab es den Satz erst ab dem 21. Kilometer – für die ersten 20 Kilometer waren nur 0,30 Euro absetzbar. Die Neuerung bringt Arbeitnehmern eine steuerliche Entlastung von rund 1,1 Milliarden Euro.

E-Auto-Ladestrom: Schluss mit Pauschalen

Für Elektro-Dienstwagen wird es komplizierter. Die monatlichen Pauschalen für Ladestrom sind entfallen. Stattdessen verlangen die Finanzbehörden eine exakte Erfassung der verbrauchten Strommengen und Kosten pro Kilowattstunde.

Öffentliche Ladevorgänge lassen sich mit einem Beleg nachweisen. Für private Ladestationen ist ein separater Stromzähler Pflicht. Als Basis dient der tatsächliche Strompreis plus anteiliger Grundpreis. Bei dynamischen Tarifen zählt der monatliche Durchschnitt. Alternativ können Unternehmen eine Pauschale von 34 Cent pro Kilowattstunde ansetzen – Experten warnen jedoch vor dem administrativen Aufwand.

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Reisesicherung wird günstiger

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) halbiert zum 1. November die Entgelte für Veranstalter von 0,5 auf 0,25 Prozent des absicherungspflichtigen Umsatzes. Auch der Startwert für Sicherheitsleistungen sinkt von 7 auf 5 Prozent. Die Branche spart jährlich rund 70 Millionen Euro, die einmalige Reduzierung setzt etwa 560 Millionen Euro frei.

Mindestlohn und Renten steigen im Juli

Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Renten steigen um 4,24 Prozent, der aktuelle Rentenwert liegt dann bei 42,52 Euro. Auch Pflegefachkräfte bekommen mehr: mindestens 21,03 Euro pro Stunde.

Die maximale Mitarbeiterprämie wurde dagegen gekürzt. Statt 1.000 Euro sind 2026 nur noch 500 Euro steuerfrei möglich.

Digitale Belege und schärfere Kontrollen

Die Digitalisierung der Buchhaltung schreitet voran. Seit Januar 2025 gilt eine verkürzte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren für digitale Belege – unveränderbar gespeichert nach GoBD-Regeln. Moderne Erfassungssysteme reduzieren die Bearbeitungszeit für Reisekostenabrechnungen von bis zu 45 auf unter 10 Minuten pro Vorgang.

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Die Finanzbehörden ziehen nach. In Bayern setzt die Finanzverwaltung erfolgreich KI-Software ein, um Steuernachzahlungen bei Social-Media-Sachzuwendungen aufzuspüren. Bereits erhebliche Summen wurden aus nicht versteuerten geldwerten Vorteilen eingetrieben.

Auch im Straßenverkehr wird es strenger: Ab Juli gilt der gewerbsmäßige Handel mit Punkten in Flensburg als Straftat – mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro. Zudem verdoppelt sich die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf sechs Monate.

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