Pendlerpauschale, Einheitlich

Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab erstem Kilometer

28.05.2026 - 14:09:44 | boerse-global.de

Die Bundesregierung vereinfacht die Pendlerpauschale und legt einen Diskussionsentwurf fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 vor.

Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab erstem Kilometer - Bild: ĂŒber boerse-global.de
Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab erstem Kilometer - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Arbeitnehmer und Unternehmen mĂŒssen sich auf neue Regelungen einstellen.

Einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Seit Jahresbeginn gilt eine deutliche Vereinfachung fĂŒr Berufspendler: Die Entfernungspauschale betrĂ€gt nun einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Das bisherige gestaffelte System, bei dem höhere SĂ€tze erst ab einer bestimmten Entfernung griffen, ist damit Geschichte.

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Die Pauschale gilt unabhĂ€ngig vom genutzten Verkehrsmittel. Allerdings bleibt die Jahreshöchstgrenze von 4.500 Euro bestehen – es sei denn, der Arbeitnehmer nutzt das eigene Auto. FĂŒr Dienstreisen mit dem Privat-Pkw gilt weiterhin der unverĂ€nderte Satz von 0,30 Euro pro Kilometer.

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerbegĂŒnstigte ZuschĂŒsse zahlen. Möglich ist eine Pauschalversteuerung mit 15 Prozent, solange der Zuschuss die 4.500-Euro-Grenze nicht ĂŒberschreitet.

Jahressteuergesetz 2026: Neuerungen im Detail

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Mai einen Diskussionsentwurf fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. VerbĂ€nde können bis Mitte Juni Stellung nehmen.

Kernpunkt des Entwurfs: Die Definition der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte soll prĂ€zisiert werden. KĂŒnftig gilt ein 24-Monats-Zeitraum als Maßstab fĂŒr die Bestimmung eines dauerhaften Arbeitsortes. Weitere VorschlĂ€ge betreffen Anpassungen beim Kinderfreibetrag, bei Ausbildungsbeihilfen und eine neue 500-Euro-Freigrenze fĂŒr kleine AufwandsentschĂ€digungen.

MobilitĂ€tsprĂ€mie fĂŒr Geringverdiener

FĂŒr Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ist die MobilitĂ€tsprĂ€mie seit 2026 dauerhaft etabliert. Sie richtet sich an BeschĂ€ftigte, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – aktuell 12.348 Euro fĂŒr Ledige und 24.696 Euro fĂŒr Verheiratete – und die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.

Anspruchsberechtigte erhalten ĂŒber die SteuererklĂ€rung 14 Prozent der Entfernungspauschale fĂŒr jeden Kilometer ab dem 21. Kilometer.

Europas GeschÀftsreisebranche im Aufwind

Die regulatorischen Änderungen kommen in einer Phase krĂ€ftigen Wachstums. Laut dem GBTA Business Travel Index Outlook 2026 werden die europĂ€ischen GeschĂ€ftsreiseausgaben in diesem Jahr rund 389,9 Milliarden Euro erreichen – ein Plus von 8,2 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr.

Die VDR-GeschĂ€ftsreiseanalyse 2026 zeigt einen Trend zu kĂŒrzeren, fokussierteren Reisen: 34 Prozent aller Dienstreisen sind inzwischen eintĂ€gig, 38 Prozent dauern zwei bis drei Tage. Trotz digitaler Alternativen bestĂ€tigen 83 Prozent der europĂ€ischen GeschĂ€ftsreisenden, dass persönliche Treffen fĂŒr den GeschĂ€ftserfolg unverzichtbar sind.

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E-Rechnungspflicht wird verschÀrft

Auch die Verwaltung von Reisekosten wird digitaler. Die E-Rechnungspflicht tritt in eine neue Phase. WĂ€hrend Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein mĂŒssen, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen, beginnt 2026 fĂŒr viele Betriebe die Pflicht zur Ausstellung solcher Rechnungen.

Höhere FreibetrĂ€ge fĂŒr öffentliche Gelder

Das Bundesfinanzministerium hat die steuerfreien Pauschalen fĂŒr Zahlungen aus öffentlichen Kassen angehoben. Ein Schreiben vom 23. MĂ€rz 2026 erhöhte den monatlichen Freibetrag auf 275 Euro (zuvor 250 Euro) und den Tagessatz auf 9 Euro (zuvor 8 Euro). Voraussetzung fĂŒr die Steuerfreiheit: Die Zahlungen dĂŒrfen keinen Verdienstausfall oder Zeitverlust ausgleichen.

Fristen beachten: Sechs Monate fĂŒr Reisekostenabrechnung

Organisatorische Deadlines bleiben entscheidend. Öffentliche Einrichtungen wie die UniversitĂ€t WĂŒrzburg zeigen, dass Reisekostenabrechnungen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Reiseende eingereicht werden mĂŒssen. Andernfalls verfallen AnsprĂŒche oder bereits gezahlte VorschĂŒsse mĂŒssen zurĂŒckgezahlt werden.

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