Pfändungsfreigrenzen: Ab Juli steigt Grundfreibetrag auf 1.587 Euro
31.05.2026 - 09:24:49 | boerse-global.deJuli 2026 gelten. Die aktualisierte Pfändungstabelle hebt den Grundfreibetrag für Arbeitnehmer ohne Unterhaltspflichten auf 1.587,40 Euro monatlich an – ein Plus von rund 32 Euro gegenüber dem bisherigen Wert von 1.555,00 Euro.
Die Anpassung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Sie soll sicherstellen, dass Schuldnern ein existenzsicherndes Mindesteinkommen verbleibt. Die neuen Grenzen gelten bis zum 30. Juni 2027.
Höhere Freibeträge für P-Konten
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Auch für gepfändete Bankkonten, sogenannte P-Konten, steigen die Schutzgrenzen. Ab Juli 2026 liegt der Grundfreibetrag hier bei 1.590,00 Euro – bisher waren es 1.560,00 Euro. Das ist besonders für Empfänger von Sozialleistungen wie dem Bürgergeld relevant.
Zwar sind Sozialleistungen seit August 2016 grundsätzlich unpfändbar. Ohne ein P-Konto können ausgezahlte Beträge jedoch auf dem Girokonto eingefroren werden, sobald ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto kostenfrei anzubieten.
Pflichten für Arbeitgeber
Unternehmen müssen die neuen Freibeträge ab Juli automatisch auf alle laufenden Lohnpfändungen anwenden. Eine gesonderte Aufforderung durch den Schuldner ist nicht nötig – die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber als Drittschuldner.
Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens ist zudem der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro (Stand 2026) zu berücksichtigen. In Branchen mit höheren branchenspezifischen Mindestlöhnen – etwa im Baugewerbe oder der Pflege – können die Bruttogehälter über den Freigrenzen liegen, was den pfändbaren Anteil erhöht.
Systemwechsel in der Sozialhilfe
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Die Anpassung der Pfändungstabelle fällt mit einer grundlegenden Reform der sozialen Sicherung zusammen. Am 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzt. Damit entfallen mehrere bisherige Schutzmechanismen:
- Die Karenzzeit für Vermögen wird gestrichen – Antragsteller müssen sofort ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.
- Die Übernahme von Wohnkosten wird auf das 1,5-Fache der als „angemessen" geltenden Beträge begrenzt. Für Haushalte mit Kindern sind Ausnahmen möglich.
- Die Sanktionsrisiken steigen: Wer drei vereinbarte Termine versäumt und anschließend einen Monat keinen Kontakt hält, riskiert den vollständigen Verlust von Regelleistungen, Mietzahlungen und Krankenversicherungsschutz.
Vor diesem Hintergrund gewinnen die erhöhten Pfändungsfreigrenzen zusätzliche Bedeutung. Sie bleiben für viele Betroffene die letzte Sicherung ihrer finanziellen Existenz.
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