Pflegegrad, Betroffene

Pflegegrad 1: 860.000 Betroffene verlieren bis zu 173 Euro im Monat

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf soll die Pflegeversicherung 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlasten und sieht höhere Beitragshürden sowie Leistungskürzungen vor.

Pflegereform: Kabinett beschließt Entwurf mit Milliarden-Einsparziel
Ein heller, minimalistisch gestalteter Flur in einer modernen medizinischen Einrichtung mit sanftem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen und sich damit auf eine grundlegende Pflegereform geeinigt. Der Beschluss markiert den Auftakt des parlamentarischen Verfahrens.

Ziel der Reform ist es, die Pflegeversicherung im Jahr 2027 um 6,25 Milliarden Euro zu entlasten, da für 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet wird. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, gefolgt von einem zweiten Reformschritt zum 1. Juli 2027.

Höhere Beitragsgrenzen und Mehrbelastungen für Kinderlose

Zur Stabilisierung der Einnahmen sieht der Regierungsentwurf Anpassungen bei den Beiträgen vor. Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung steigt um monatlich 300 Euro auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung und liegt für das Jahr 2026 bei jährlich 69.750 Euro.

Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent verharrt, klettert der Beitragszuschlag für kinderlose Versicherte zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte von 0,6 auf 0,9 Punkte, was einen Gesamtbeitragssatz von 4,5 Prozent ergibt.

Ab 2028 wird zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent auf beitragspflichtige Einnahmen für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner eingeführt, wobei Ausnahmen unter anderem für häuslich Pflegende gelten. Auch Beiträge für Mini-Jobs sind vorgesehen.

Höhere Hürden bei Pflegegraden und Einschnitte bei Pflegegrad 1

Auf der Ausgabenseite plant die Bundesregierung Einsparungen durch striktere Einstufungen. Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 werden angehoben: Die Mindestpunktzahl für eine Einstufung steigt von 12,5 auf 15 Punkte.

Pflegegrad 2 wird künftig ab 30 statt bisher 27 Punkten vergeben, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Für bereits eingestufte Versicherte gilt ein Bestandsschutz.

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Für mehr als 860.000 Menschen mit bestehendem Pflegegrad 1 bleibt die Einstufung zwar erhalten, ab Januar 2027 entfallen jedoch monatlich bis zu 173 Euro an Unterstützungsleistungen ersatzlos. Dies betrifft den Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI in Höhe von bisher bis zu 131 Euro pro Monat sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro monatlich. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bleibt hingegen bestehen.

Zugleich wird ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von 175 Euro pro Monat eingeführt, das für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro betragen kann; Familien mit pflegebedürftigen Kindern erhalten rund 3.600 Euro im Jahr. Die bisherige Verhinderungspflege entfällt. Die reguläre Dynamisierung der Pflegeleistungen wird bis 2029 vollständig ausgesetzt; danach ist eine Anpassung auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen.

Reaktionen aus Politik, Verbänden und Wissenschaft

Im Vorfeld des Beschlusses gab es Zugeständnisse an die SPD: Eine ursprünglich geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige von 100 auf 70 Prozent wurde zurückgenommen.

Gesundheitsminister Linnemann erteilte der SPD-Forderung nach einer festen Deckelung der Eigenanteile für Pflegeheimkosten eine Absage und verwies darauf, dass jetzt sechs Milliarden Euro eingespart werden müssten. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt bekräftigte hingegen das Ziel, den Eigenanteil an den reinen Pflegekosten auf 1.500 Euro zu begrenzen.

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Aus der Wirtschaft und von Krankenkassen kamen gemischte Rückmeldungen. Wolfgang Steiger vom CDU-Wirtschaftsrat bezeichnete die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als falsches Signal, während DAK-Chef Andreas Storm darauf hinwies, dass Kinderlose mit 3,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr als die Hälfte des Konsolidierungsvolumens tragen müssten. Martin Werding verteidigte den Schritt hingegen als sachgerecht.

Sozial- und Pflegeverbände übten deutliche Kritik. Vertreter von Diakonie, Caritas und Paritätischem Gesamtverband bemängelten die Sparmaßnahmen zulasten Pflegebedürftiger und forderten unter anderem die Rückzahlung von Bundesmitteln für pandemiebedingte Mehrausgaben.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe warnten vor Versorgungsengpässen und wirtschaftlichen Belastungen für Einrichtungen. Eine wissenschaftliche Strukturkommission soll nun bis Ende Januar 2027 Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung der Pflegefinanzierung und Eigenanteilsbegrenzung vorlegen.

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