Pflegenotfallgesetz: Verband warnt vor KĂŒrzungen um bis zu 1.684 Euro
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 04:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesverband Ambulante Dienste (bad e.V.) hat am 19. August 2026 vor weitreichenden negativen Konsequenzen des geplanten Pflegenotfallgesetzes (PNOG) gewarnt. Nach EinschÀtzung des Verbandes löst der vorliegende Entwurf bei BeschÀftigten und Pflegeeinrichtungen erhebliche ZukunftsÀngste aus.
Im Zentrum der Kritik stehen geplante finanzielle Umstrukturierungen und EinschrÀnkungen bei den Leistungsangeboten, die nach Ansicht von Branchenvertretern die ambulante Versorgung gefÀhrden könnten.
Massive KĂŒrzungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ein wesentlicher Kritikpunkt des Verbandes betrifft die geplante Streichung des bisherigen gemeinsamen Jahresbetrags fĂŒr die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Dieser soll laut Entwurf durch ein sogenanntes ĂberbrĂŒckungsbudget ersetzt werden.
FĂŒr die Pflegegrade 2 und 3 ist hierbei ein Betrag von 1.855 Euro vorgesehen, wĂ€hrend fĂŒr die Pflegegrade 4 und 5 eine Summe von 2.285 Euro veranschlagt wird.
Zudem Ă€uĂerten Mitglieder wie Nadya Klarmann deutliche Kritik an der geplanten Neuregelung der ambulanten Verhinderungspflege. Der Entwurf sehe vor, dass AusfĂ€lle der regulĂ€ren Pflegeperson kĂŒnftig kaum noch ambulant ĂŒberbrĂŒckt werden können.
Eine solche UnterstĂŒtzung solle demnach nur noch in akuten Notfallsituationen möglich sein. Der Bundesverband bad fordert daher den Erhalt der bestehenden Regelungen im SGB XI und plĂ€diert stattdessen fĂŒr eine Ăffnung des Sozialraumbudgets fĂŒr ambulante Dienstleister.
GefÀhrdung der Tagespflege durch BudgetÀnderungen
Weitere Warnungen beziehen sich auf die geplante Umgestaltung des Entlastungsbetrags. Dieser liegt derzeit bei 131 Euro monatlich und soll laut PNOG-Entwurf in ein Sozialraumbudget von 175 Euro ĂŒberfĂŒhrt werden.
Der geplante PNOG-Entwurf könnte Ihre Pflegeleistungen deutlich kĂŒrzen â bis zu 1.684 Euro weniger im Jahr. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Leistungen betroffen sind und wie Sie Widerspruch einlegen können. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Problematisch bewertet der Verband jedoch die EinschrĂ€nkung, dass diese Mittel kĂŒnftig nicht mehr fĂŒr Eigenanteile in der Tagespflege genutzt werden dĂŒrfen. FĂŒr Personen mit Pflegegrad 1 drohe ab dem Jahr 2027 zudem die vollstĂ€ndige Streichung dieses Betrags.
Medina Akbarzada vom Pflegezentrum Sonnenschein wies darauf hin, dass die Entscheidung ĂŒber die HĂ€ufigkeit von Tagespflegebesuchen maĂgeblich vom Entlastungsbetrag abhĂ€nge.
Sollten diese Mittel wegfallen oder zweckgebunden eingeschrĂ€nkt werden, drohe in vielen FĂ€llen die Aufgabe der hĂ€uslichen Versorgung und ein verfrĂŒhter Umzug in stationĂ€re Heime. Die BAD-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin Andrea Kapp forderte daher dringende Nachbesserungen am Gesetzentwurf, um die finanzielle Ăberforderung von PflegebedĂŒrftigen abzuwenden.
Breite Kritik an Personalbemessung und Refinanzierung
Neben dem Bundesverband bad formiert sich auch in anderen Regionen und VerbĂ€nden Widerstand. Die Arbeitnehmerkammer Bremen, der DBfK Nordwest, die Gewerkschaft ver.di und der Bremer Pflegerat forderten am 19. August 2026 eine grundlegende Ăberarbeitung des Gesetzes. Sie kritisieren insbesondere die Koppelung der Personalbemessung an Pflegegrade sowie die Bereitstellung von Mitteln fĂŒr Technik statt fĂŒr Personal. Zudem wird vor einer unvollstĂ€ndigen Refinanzierung von Tariflöhnen gewarnt.
In ThĂŒringen mobilisiert der bpa bereits fĂŒr eine Demonstration am 24. August 2026 in Erfurt. Unter dem Motto, die Reform dĂŒrfe kein âPNOGchio-Gesetzâ werden, richtet sich der Protest gegen die Ungleichbehandlung bei der Gehaltsrefinanzierung und die drohende Zerschlagung von Beratungsstrukturen.
Politischer Zeitplan und wirtschaftlicher Hintergrund
Wenn Ihr Angehöriger Tagespflege nutzt, sollten Sie jetzt handeln: Der Entlastungsbetrag soll kĂŒnftig nicht mehr fĂŒr Tagespflege-Eigenanteile genutzt werden dĂŒrfen. Unser Leitfaden erklĂ€rt, was das fĂŒr Sie bedeutet und wie Sie Ihre AnsprĂŒche sichern. Leitfaden zu Ihren Rechten jetzt sichern
WĂ€hrend das Bundeskabinett das Gesetz voraussichtlich Mitte September verabschieden will, fordern CDU-Abgeordnete wie Weiss, Bury und Naser in einem Schreiben an Gesundheitsminister Linnemann ein beschleunigtes Verfahren fĂŒr gemeinschaftliche Wohnformen. Modelle wie âStambulantâ könnten die Pflegekassen um 30 Prozent entlasten und die Eigenanteile der Betroffenen um bis zu 1.000 Euro senken.
Die Debatte findet vor einem angespannten wirtschaftlichen Hintergrund statt. Der BKK Dachverband prognostiziert bis Ende 2026 ein Rekorddefizit in der Pflegeversicherung von bis zu 5,2 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband bad unter anderem die vollstĂ€ndige Erstattung pandemiebedingter Kosten sowie eine Steuerfinanzierung fĂŒr versicherungsfremde Leistungen, um die Branche zu stabilisieren.
