Pharmastandortklausel, Kassen

Pharmastandortklausel: Kassen warnen vor 1,3 Milliarden Euro Mehrkosten

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Fachgremium schlĂ€gt Standortkriterien fĂŒr mögliche Rabatte vor; der GKV-Spitzenverband beziffert die Belastung auf 1,3 Milliarden Euro.

Pharmastandortklausel: Expertenbericht liegt vor, Kassen warnen vor Kosten
Moderne, sterile Produktionsanlage fĂŒr Arzneimittel mit Edelstahlanlagen und industriellen Rohrleitungen. Illustration mit AI erstellt.

Ein eigens eingesetztes Fachgremium hat einen Bericht mit VorschlĂ€gen fĂŒr eine erweiterte Pharmastandortklausel nach § 130a SGB V vorgelegt. Wie das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie in einem Bericht vom 29. September 2026 mitteilte, wurde das Papier an StaatssekretĂ€r Frank Wetzel aus dem Wirtschaftsministerium sowie an StaatssekretĂ€r Christian Luft aus dem Bundesgesundheitsministerium ĂŒbergeben.

Das Gremium stand unter dem gemeinsamen Vorsitz von Michael Vassiliadis, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft IG BCE, und Prof. Michael HĂŒther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Das Fachgremium war Ende August 2026 von den beiden Bundesministerien eingesetzt worden. Mit der Vorlage der Ausarbeitung ist der offizielle Auftrag der Experten beendet. Ziel der Bundesregierung bei der Ausgestaltung einer solchen Regelung ist es, die Innovationskraft sowie die Resilienz der Arzneimittelversorgung zu stĂ€rken, ohne dass dabei Mehrausgaben fĂŒr die gesetzliche Krankenversicherung entstehen.

Kriterienkatalog fĂŒr RabattnachlĂ€sse

Im Zentrum des ĂŒberreichten Berichts steht ein Kriterienkatalog, der den konkreten Standortbeitrag pharmazeutischer Hersteller in Deutschland bewertet. Dabei spielen Faktoren wie Forschung und Entwicklung, getĂ€tigte Investitionen, die tatsĂ€chliche Produktion sowie die BeschĂ€ftigung im Inland eine zentrale Rolle.

ErfĂŒllen Unternehmen diese Voraussetzungen, sieht der Entwurf vor, dass sie ganz oder teilweise vom zusĂ€tzlichen Herstellerabschlag nach § 130a SGB V freigestellt werden können.

Hintergrund der Initiative ist die gesetzliche Regelung, wonach Pharmaunternehmen unter bestimmten Bedingungen von dem zusĂ€tzlichen Herstellerabschlag in Höhe von 8,5 Prozent entlastet werden sollen. Das zugrundeliegende Sparpaket sieht ab Januar 2027 einen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent auf patentgeschĂŒtzte Arzneimittel vor.

Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 30. Juli in Kraft; die Expertenkommission hatte gut vier Wochen danach ihre Arbeit aufgenommen. Dem Fachgremium gehörten unter anderem auch Matthias Mieves, Stephan Pilsinger sowie Han Steutel an.

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Der vorgelegte Kriterienkatalog bewertet Forschung, Investitionen, Produktion und BeschĂ€ftigung im Inland — und entscheidet damit, ob ein Hersteller ganz oder teilweise vom zusĂ€tzlichen Herstellerabschlag freigestellt wird. Der GKV-Spitzenverband beziffert die mögliche Belastung der Kassen auf 1,3 Milliarden Euro. Unser kostenloser Report ordnet die Kriterien ein und rechnet die Abschlagsszenarien durch. Analyse-Report jetzt kostenlos anfordern

Gesetzliche Krankenkassen warnen vor Milliardenbelastung

Gegen die PlÀne regt sich deutlicher Widerspruch aus den Reihen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes könnten die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen die Kassen mit 1,3 Milliarden Euro belasten.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis kritisierte, dass Standortförderung nicht ĂŒber Beitragsgelder der Versicherten finanziert werden dĂŒrfe. Die geplante VergĂŒnstigung von 2 bis 8,5 Prozentpunkten fĂŒr forschende und produzierende Unternehmen wĂŒrde das Einsparvolumen des Gesetzes halbieren und den Reformgeist des Massnahmenpakets unterlaufen.

Ähnliche Bedenken Ă€ußerten weitere Kassenvertreter. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, forderte eine strikte Gegenfinanzierung der geschĂ€tzten Belastung von 1,3 Milliarden Euro fĂŒr Beitragszahler und Arbeitgeber. Diese mĂŒsse entweder durch Pharmaunternehmen erfolgen, die die Kriterien nicht erfĂŒllen, oder aus zusĂ€tzlichen Steuermitteln stammen. Belastungen ĂŒber steigende ZusatzbeitrĂ€ge schloss sie aus.

Auch der AOK-Bundesverband wies den vorliegenden Entwurf zurĂŒck und unterstĂŒtzte ein entsprechendes Gegenvotum. Dessen Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann betonte, Industriepolitik sei eine Aufgabe des Bundeshaushalts. Nach Berechnungen des Verbandes wĂŒrde die Klausel fĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der forschenden Unternehmen greifen und den Abschlag nahezu wirkungslos machen.

Als Alternative schlĂ€gt der AOK-Bundesverband ein kostenneutrales Modell vor: BegĂŒnstigte Betriebe sollten maximal 4,5 Prozent Nachlass erhalten, wĂ€hrend alle Hersteller mindestens 4 Prozent zahlen und die Gesamtbilanz des Abschlags bei 15,5 Prozent stabilisiert wird.

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Die geplante VergĂŒnstigung von 2 bis 8,5 Prozentpunkten wĂŒrde das Einsparvolumen des Stabilisierungsgesetzes nach EinschĂ€tzung des GKV-Spitzenverbandes halbieren — die Gegenfinanzierung der geschĂ€tzten 1,3 Milliarden Euro ist bislang offen. Wer die Belastung nicht ĂŒber ZusatzbeitrĂ€ge tragen will, braucht belastbare Rechenwege. Unser Leitfaden zeigt die diskutierten Optionen. Leitfaden zur Gegenfinanzierung anfordern

Anne-Kathrin Klemm, VorstĂ€ndin des BKK Dachverbands, warnte davor, dass die geschĂ€tzten AusfĂ€lle von rund 1,3 Milliarden Euro die erwarteten Entlastungen aushöhlen könnten. Sie verlangte eng gefasste PrĂŒfkriterien ohne zusĂ€tzliche BĂŒrokratie sowie eine vollstĂ€ndige Gegenfinanzierung innerhalb des Pharmasektors.

FĂŒr das Jahr 2026 werden die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kassen auf einen Rekordwert von voraussichtlich rund 60 Milliarden Euro geschĂ€tzt, wovon mehr als die HĂ€lfte auf patentgeschĂŒtzte PrĂ€parate entfĂ€llt.

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