Plastikverpackungssteuer: 550 Euro je Tonne ab Juli 2027 geplant
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bereiten die Einführung einer neuen nationalen Abgabe auf Verpackungen vor. Mit dem geplanten Kunststoffverpackungsteuergesetz sollen bestehende Fehlbeträge im Bundeshaushalt verringert werden. Fachleute bezweifeln jedoch, ob die Maßnahme den gewünschten ökologischen Lenkungseffekt erzielen kann.
Steuersatz von 550 Euro je Tonne geplant
Der Gesetzentwurf basiert auf einem Kabinettsbeschluss vom Juli. Das Bundesfinanzministerium beabsichtigte am 5. Oktober 2026, den Entwurf als Änderungsantrag in das Haushaltsbegleitgesetz 2027 einzubringen. Die Regelung soll zum Jahreswechsel in Kraft treten und erstmals ab Anfang Juli 2027 angewendet werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen.
Steuerpflichtig werden dem Entwurf zufolge Kunststoffverpackungen, Folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent, darunter Transportmittel, Deckel, Verschlüsse und Kapseln. Die Steuer wird bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr fällig. Für Verpackungen aus recyceltem Material kann die Abgabe auf Antrag entfallen, während Privatpersonen bei einer Weitergabe steuerfrei bleiben.
Insgesamt werden Einnahmen von rund 805 Millionen Euro im ersten Jahr 2027 und ab 2028 jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro erwartet, für 2028 konkret etwa 1,485 Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet mittelfristig mit rund 1,5 Milliarden Euro jährlich, für das erste Jahr erwartet er 670 Millionen Euro.
Hintergrund der Maßnahme ist die seit 2021 bestehende EU-Plastikabgabe von 80 Cent je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle, die Deutschland jährlich rund 1,4 Milliarden Euro kostet und bislang aus dem Bundeshaushalt beglichen wurde.
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Nach Verbandsangaben liegt dieser Betrag bei rund 1,26 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 fielen in Deutschland rund 3 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Kostenfolgen für Verbraucher und Verwaltung
Die Steuer ist darauf angelegt, auf die Endkunden überwälzt zu werden. Laut Regierungskreisen und dem Gesetzentwurf belaufen sich die erwarteten Preissteigerungen beispielsweise bei einem Joghurtbecher auf 0,28 Cent und mit Kartonmantel auf 0,11 Cent.
Eine 0,5-Liter-PET-Flasche verteuert sich demnach um 0,99 Cent, die 1,5-Liter-Variante um 1,93 Cent. Für eine Acht-Gramm-Plastiktüte werden 0,44 Cent veranschlagt, für eine Shampooflasche mit 250 Millilitern 1,65 Cent, für eine eingeschweißte Gurke 0,17 Cent und für einen Margarinebecher 0,99 Cent beziehungsweise etwa 1 Cent.
Für die Wirtschaft entstehen einmalige Bürokratiekosten von rund 8,8 Millionen Euro sowie jährliche Belastungen von rund 44,1 Millionen Euro. Beim Bund belaufen sich die Ausgaben bis 2029 auf 283,5 Millionen Euro und danach auf jährlich 104 Millionen Euro, verbunden mit einem geschätzten Bedarf von 819 Vollzeitstellen, darunter 788 Stellen bei der Zollverwaltung.
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Breite Kritik an Zeitplan und Lenkungswirkung
Wirtschafts- und Umweltverbände äußern erhebliche Bedenken. Verbände der Ernährungsindustrie, des Handels und der Kunststoffverpackungsindustrie bemängeln das beschleunigte Verfahren.
In einem Brief vom 2. Oktober an Kanzleramtsministerin Nina Warken warnten acht Verbände vor einer Einführung ohne reguläre Ressortbeteiligung. Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland bezeichnete die Abgabe als klaren Bruch des Koalitionsvertrags und lehnte sie ab.
Christine Bunte von Plastics Europe Deutschland kritisierte ungeklärte Umsetzungsfragen, sprach von einem nationalen Steuerexperiment und bemängelte, dass die Zahl der betroffenen Betriebe im Entwurf fehle.
Ron Brinitzer von Kunststoffland NRW warnte vor Preissteigerungen bei Verpackungen und Folien um bis zu 50 Prozent sowie vor mittelfristigen Gefahren für Arbeitsplätze; die Folienproduktion sei von 2024 auf 2025 bereits um rund 2 Prozent gesunken.
Henning Wilts vom Wuppertal Institut hält die finanziellen Beträge für zu gering für eine Lenkungswirkung und stufte die Abgabe auf Verbundverpackungen ab einem Anteil von 5 Prozent als ökologisch kontraproduktiv ein.
Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe forderte hingegen eine Beschränkung auf Einwegverpackungen sowie eine Ausweitung auf Materialien wie Papier, Karton, Aluminium und Weißblech, wenngleich er Anreize für Recyclingmaterial erwartet.
Die Kunststoffabgabe steht in einer Reihe weiterer steuerlicher Vorhaben der Koalition, zu denen auch Pläne für eine Zuckersteuer, eine Steuer auf Kryptowerte, eine Anhebung der Alkoholsteuer sowie eine Verschärfung der Tabaksteuer gehören.
