Plattformarbeit, ILO

Plattformarbeit: ILO beschließt erste globale Konvention für Gig-Worker

14.06.2026 - 06:11:21 | boerse-global.de

Erstmals globale Regeln für Plattformarbeit: ILO-Konvention verpflichtet zu besserem Schutz und Transparenz für Millionen Beschäftigte.

ILO beschließt historische Konvention für Gig-Economy
Plattformarbeit - Eine Gruppe von Gig-Economy-Arbeitern steht vereint vor einer modernen Stadtkulisse, mit einem digitalen Netzwerk-Overlay. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Genf. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ein historisches Abkommen beschlossen. Am 12. Juni verabschiedeten die Mitgliedstaaten die erste rechtsverbindliche globale Konvention für digitale Plattformarbeit. Damit reagiert die Organisation auf das rasante Wachstum der Gig-Economy.

Neue Regeln für Millionen Beschäftigte

Die Konvention zielt darauf ab, soziale Absicherung und Arbeitsbedingungen für App-basierte Arbeitskräfte zu verbessern. Betroffen sind Branchen wie Fahrdienste, Essenslieferungen und E-Commerce. Kern des Abkommens ist die Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses: Plattformen dürfen Mitarbeiter künftig nicht mehr pauschal als Selbstständige deklarieren, wenn faktisch eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

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Zu den garantierten Rechten gehören Mindestlöhne, soziale Absicherung bei Krankheit und eine Unfallversicherung. Ein Novum ist die Regulierung algorithmischer Managementsysteme. Plattformen müssen transparent machen, wie ihre automatisierten Systeme funktionieren. Bei schwerwiegenden Entscheidungen – etwa Entgeltkürzungen oder Kontodeaktivierungen – ist künftig menschliche Aufsicht vorgeschrieben. Beschäftigte erhalten zudem das Recht, ihre Arbeit straffrei abzubrechen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.

Breite Mehrheit, aber auch Ablehnung

Die Dringlichkeit der neuen Standards belegen aktuelle Zahlen. Schätzungen der Weltbank zufolge arbeiten weltweit zwischen 154 und 435 Millionen Menschen in der Gig-Economy. Ein Bericht von Human Rights Watch aus dem Jahr 2025 zeigte die prekäre Lage vieler Betroffener: In den USA verdienten Plattformarbeiter nach Abzug der Kosten im Median nur 5,12 Dollar pro Stunde – weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn.

Bei der Abstimmung in Genf stimmten 406 Delegierte für die Konvention, 8 dagegen. 36 enthielten sich. Zu den Befürwortern zählten Deutschland, Frankreich, China, Japan und Südafrika. Ablehnung kam aus den USA und Neuseeland. Großbritannien und Indien enthielten sich. Damit die Regeln völkerrechtlich wirksam werden, müssen die Mitgliedstaaten sie nun ratifizieren.

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Lücken im Regelwerk

Trotz der historischen Bedeutung gibt es auch Kritik. Arbeitnehmervertreter bemängeln, dass der finale Text keine strikte Beweislastumkehr zugunsten einer Beschäftigungsvermutung enthält. Auch ein ausdrückliches Verbot der Umgehung durch Subunternehmen fehlt.

Ein geplantes Begleitdokument mit detaillierten Praxisregeln fiel aus Zeitmangel während der Konferenz. Arbeitgeberverbände wie die IOE loben die Flexibilität der neuen Regeln. Gewerkschaften fürchten dagegen eine lückenhaften Anwendung. Der norwegische Gewerkschaftsbund wertete die Einigung dennoch als wichtigen Schritt – von der bisherigen Unvorhersehbarkeit hin zu gesicherten Rechten.

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