Polen: WĂ€rmezĂ€hler mĂŒssen bis 1. Januar 2027 fernauslesbar sein
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 17:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn polnischen MehrfamilienhĂ€usern lĂ€uft die Frist fĂŒr die Modernisierung von Messtechnik ab. EigentĂŒmer und Verwalter mĂŒssen dafĂŒr sorgen, dass Ă€ltere WĂ€rmemengenzĂ€hler, Heizkostenverteiler und WarmwasserzĂ€hler, die vor dem 22. Mai 2021 montiert wurden, bis zum 1. Januar 2027 fernauslesbar sind. Diese Vorgabe basiert auf Artikel 16 des Gesetzes vom 20. April 2021. KaltwasserzĂ€hler sind von der Pflicht zur Fernauslesbarkeit hingegen nicht erfasst.
Drohende BuĂgelder und Ausnahmen bei der Umsetzung
Verwaltern und EigentĂŒmern, die den gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen, drohen finanzielle Sanktionen. GemÀà Artikel 56 Absatz 1 Nummer 6a des polnischen Energierechts können BuĂgelder zwischen 1000 und 5000 Z?oty verhĂ€ngt werden.
Allerdings gilt die UmrĂŒstungspflicht nicht fĂŒr jedes Wohnungseigentum pauschal. Ausschlaggebend sind jeweils die konkrete Installation, das bestehende Abrechnungssystem sowie die technisch-wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort.
FĂŒr den Austausch und die Montage existieren keine einheitlichen Festpreise. In BestĂ€nden, in denen noch AltgerĂ€te installiert sind, mĂŒssen Monteure fĂŒr den Wechsel Zugang zu den Wohnungen und den Heizkörpern erhalten. Die Verwalter sind verpflichtet, die entsprechenden Termine rechtzeitig im Vorfeld anzukĂŒndigen, da ein Zutritt ohne VorankĂŒndigung nicht zulĂ€ssig ist.
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Funktechnik, Datenschutz und Abrechnungsregeln
Die modernen MessgerĂ€te ĂŒbertragen die erfassten Verbrauchsdaten per Funk, wobei dies teilweise in Intervallen von Stunden geschieht. Ein gesetzlich einheitliches Ăbertragungsintervall ist dabei nicht vorgeschrieben. Entgegen mancher Bedenken erfassen elektronische Heizkostenverteiler lediglich gröĂenabhĂ€ngige Temperaturparameter und nehmen weder Töne noch Bilder oder Bewegungen auf.
Sofern bei der Erfassung ein Personenbezug entsteht, greifen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (RODO). Zudem gibt es ab 2027 keinen automatischen Aufschlag von 15 Prozent fĂŒr abgedrehte Heizkörper; die Abrechnung der Kosten erfolgt weiterhin individuell je GebĂ€ude.
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Wohnungsbaugenossenschaften leiten UmrĂŒstung ein
Erste Genossenschaften haben bereits konkrete MaĂnahmen ergriffen, um den Stichtag einzuhalten und auslaufende Eichfristen zu bewĂ€ltigen. Die Genossenschaft WSM Ochota startete am 11. September 2026 ein Verfahren ĂŒber 25.604 elektronische Heizkostenverteiler mit einer Mietdauer von 120 Monaten.
Bei der Genossenschaft SM BrĂłdno verlieren die im Jahr 2021 montierten ZĂ€hler ihre EichgĂŒltigkeit zum 31. Dezember 2026. Dort wird fĂŒr einen Sonderwechsel eine GebĂŒhr von 98,40 Z?oty fĂ€llig, falls Bewohner zwei regulĂ€r angekĂŒndigte Termine zur UmrĂŒstung verstreichen lassen.
