Post-Steuerprivileg, Bund

Post-Steuerprivileg: Bund rechnet mit 115 Millionen Euro Mehreinnahmen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 13:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Steuerpflicht könnte dem Bund jährlich 115 Millionen Euro bringen; Bundestag und Regulierungsentscheidungen stehen noch aus.
Leeres, modernes Sortierzentrum eines Postdienstleisters mit automatisierten Förderbändern in einer Industriehalle. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 beschlossen, die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für Teilleistungen bei Geschäftsbriefen abzuschaffen. Die Gesetzesänderung bedarf noch der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Mit der Neuregelung soll die Beförderung von Teilleistungsbriefen wieder der regulären Umsatzsteuerpflicht unterworfen werden, wie es bereits vor der Reform des Postgesetzes im Jahr 2024 der Fall war.

Durch den Wegfall des Steuerprivilegs rechnet der Bund nach früheren Angaben mit jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 115 Millionen Euro. Die zusätzlichen steuerlichen Lasten dürften vor allem Großkunden treffen: Betroffen sind insbesondere Banken, Versicherungen sowie Behörden, da diese Organisationen die anfallende Vorsteuer in der Regel nicht abziehen können.

Branchenverband begrüßt Pläne, Deutsche Post sieht Rechtswidrigkeit

Die Deutsche Post bewertet das Vorhaben der Bundesregierung als rechtswidrig. Bislang ist der Bonner Konzern bei diesen Teilleistungen von der Umsatzsteuer befreit, während konkurrierende Anbieter die Steuer entrichten müssen.

Zustimmung kommt dagegen von den Wettbewerbern. Der Bundesverband Briefdienste begrüßte den Kabinettsbeschluss und hob hervor, dass damit wieder Steuergerechtigkeit im Briefmarkt einkehre, wie Verbandschef Walther Otremba betonte.

Betriebsrat warnt vor wirtschaftlichen Belastungen

Gegen die Streichung regt sich innerhalb der Belegschaft der Deutschen Post deutlicher Widerstand. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Yusuf Özdemir, der für 180.000 Beschäftigte spricht, wandte sich in einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Er forderte die Ministerin auf, die geplanten Steueränderungen auf Geschäftsbriefe fallen zu lassen.

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Özdemir warnte vor den finanziellen Konsequenzen der Neuregelung und betonte, aus den bestehenden Sorgen der Beschäftigten dürfe keine Existenzangst werden.

Neben der Steuerfrage drängt die Arbeitnehmervertretung auch auf strengere Schutzregeln im Paketbereich. Mit Blick auf die mehr als 300.000 Beschäftigten in der Branche verlangt der Betriebsrat eine verbindliche Gewichtsgrenze von 20 Kilogramm für Pakete, die von einer einzelnen Person zugestellt werden.

Zwar wurde bereits 2024 festgelegt, dass schwerere Sendungen ab 20 Kilogramm grundsätzlich zu zweit gehoben werden müssen, sofern kein technisches Hilfsmittel genutzt wird, die zugehörige Durchführungsverordnung steht jedoch noch aus. Die Deutsche Post erklärte über einen Sprecher, sie könne sich auch mit einer Grenze von 23 Kilogramm arrangieren.

Sinkendes operatives Ergebnis und anstehende Preiserhöhungen

Die steuerpolitische Debatte fällt in eine Phase sinkender operativer Erträge im Stammgeschäft. Der Unternehmensbereich Post & Paket Deutschland verzeichnete im dritten Quartal ein operatives Ergebnis von rund 150 Millionen Euro, nachdem im entsprechenden Vorjahreszeitraum noch 218 Millionen Euro erzielt worden waren.

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Gleichzeitig stehen den Kunden deutliche Preiserhöhungen bevor. Die Bundesnetzagentur plant, der Deutschen Post ab Januar für die Jahre 2027 und 2028 durchschnittlich 20,35 Prozent höhere Briefpreise zu genehmigen.

Für Paketangebote an Privatkunden beläuft sich der durchschnittliche Erhöhungsspielraum auf 10,72 Prozent. Stellungnahmen zu diesem Entwurf sind bis zum 30. Oktober möglich, bevor die Regulierungsbehörde ihre endgültige Entscheidung für November ansetzt.

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