PPWR ab 12. August: 15.000 Unternehmen vor Registrierungszwang
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 23:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 12. August 2026 gelten mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU 2025/40) verschärfte Anforderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel. Die Neuregelung verpflichtet Unternehmen, sich in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln zu registrieren und für jedes Lieferland einen Bevollmächtigten zu benennen.
Während die Verordnung das Ziel verfolgt, das wachsende Abfallaufkommen in Europa zu begrenzen, führt sie unmittelbar nach ihrem Start zu einem deutlichen Rückzug zahlreicher kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem EU-Binnenmarkt.
Bürokratischer Aufwand belastet mittelständische Exporteure
Die in Artikel 45 Absatz 3 festgelegten Pflichten stellen Händler vor erhebliche administrative Herausforderungen. Pro Lieferland werden laut Branchenberichten jährliche Kosten ab etwa 299 Euro fällig. Dienstleister für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) rufen Gebühren auf, die zwischen 360 Euro in Deutschland und bis zu 1.485 Euro in Slowenien variieren.
Diese finanzielle und bürokratische Last hat bereits zu ersten Marktaustritten geführt. Die Händlerin Martina Wächter aus dem niederösterreichischen Großweikersdorf stellte den Versand nach Luxemburg, Italien und Belgien ein und bedient nur noch Kunden in Deutschland und der Schweiz. Sie verwies auf einen bürokratischen Aufwand von rund 300 Euro pro Land und die Notwendigkeit, 16 verschiedene Verpackungen je Konformitätserklärung zu verwalten.
Auch der Textilunternehmer Oliver Perrone aus Esslingen stoppte Expansionspläne nach Spanien, Frankreich und Italien. Das Unternehmen Grobi aus Kaarst verzichtet nach eigenen Angaben auf einen sechsstelligen Jahresumsatz, um den administrativen Mehraufwand zu vermeiden. In Südbaden schätzt die Industrie- und Handelskammer die Zahl der betroffenen Unternehmen auf etwa 15.000.
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PFAS-Grenzwerte und nationale Umsetzungsunterschiede
Neben den Registrierungspflichten führt die PPWR unmittelbar strenge Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen ein. Diese liegen bei 25 ppb pro Einzelsubstanz und 50 ppm für die Gesamtsumme.
Während Deutschland bereits seit dem 12. August 2026 über ein entsprechendes Anpassungsgesetz verfügt, steht in Italien das notwendige Durchführungsdekret noch aus. Die dortige Frist läuft bis zum 9. Dezember 2026; bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 40.000 Euro.
Die Verordnung sieht vor, dass Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro nicht grundsätzlich von den Pflichten entbunden sind. Dies betrifft unter anderem Betriebe wie die Honigmanufaktur Eggers aus Niedersachsen oder spezialisierte Anbieter wie Pikecraft und Valkyrie Parts, die ihre Liefergebiete bereits einschränkten.
Große Marktteilnehmer wie Lidl reagieren hingegen durch prozessuale Anpassungen: Der Discounter übernimmt bei seinen Eigenmarken die Rolle des Erzeugers, was im Branchenumfeld zu Diskussionen über die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Handel und Herstellern führt.
Abfallstatistik und langfristige Zielvorgaben
Hintergrund der Verordnung ist das hohe Aufkommen an Verpackungsmüll in der Europäischen Union. Im Jahr 2023 fielen unionsweit 79,7 Millionen Tonnen Abfall an, was einem Durchschnitt von 177,8 Kilogramm pro Kopf entspricht. Deutschland lag mit 215,2 Kilogramm deutlich über diesem Mittelwert.
Um diese Mengen zu reduzieren, sieht die PPWR weitere Stufen vor. Ab 2028 soll eine standardisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Für das Jahr 2030 sind zudem strikte Leerraum-Beschränkungen von maximal 50 Prozent, neue Recycling-Standards sowie Mindestanteile für recycelten Kunststoff in Verpackungen geplant.
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Kritik und geplante Nachbesserungen der EU-Kommission
Interessenvertreter wie der WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bezeichnen die aktuelle Situation als für alle Beteiligten nachteilig. Es drohten höhere Preise und eine sinkende Auswahl für Konsumenten, wenn kleinere Händler den Verkauf in das EU-Ausland einstellen. Die Freiheitliche Wirtschaft kritisierte die übermäßige Bürokratie und forderte eine Reduktion der Dokumentationspflichten zugunsten einheitlicher Regeln.
Die EU-Kommission hat die bestehenden Probleme eingeräumt und stellt Nachbesserungen in Aussicht. Diskutiert wird ein zentrales Registrierungsportal für die gesamte EU sowie eine mögliche Ausnahme für Kleinstunternehmen. Entsprechende Verhandlungen werden frühestens für Oktober erwartet.
Bis dahin rief die zuständige EU-Umweltkommissarin dazu auf, vorerst von Sanktionen abzusehen. Dennoch bleibt die Rechtsunsicherheit in Detailfragen hoch, etwa bei der Einordnung von Produkten wie Blumentöpfen als Verpackung.
