PPWR, Bevollmächtigtenpflicht

PPWR ab August: Bevollmächtigtenpflicht treibt kleine Händler aus EU-Versand

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kleine Online-Händler stellen Lieferungen in EU-Staaten wegen neuer PPWR-Kosten ein. Große Anbieter profitieren vom Marktausstieg.

EU-Verpackungsverordnung: Kleinhändler stoppen Auslandsversand
Ein einzelnes Paket auf einem industriellen Förderband in einem modernen Logistikzentrum. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Angesichts neuer bürokratischer Hürden durch die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) vollzieht sich im deutschen Online-Handel derzeit eine deutliche Marktverschiebung. Wie der Händlerbund am 30. Juli 2026 mitteilte, ziehen sich zahlreiche kleine Händler aus dem EU-weiten Versand zurück. CEO Tim Arlt erklärte hierzu, dass insbesondere kleine Betriebe die Lieferungen in das EU-Ausland einstellen, während große Marktteilnehmer von dieser Entwicklung profitieren dürften.

Hohe Kosten durch Bevollmächtigtenpflicht

Hintergrund der Lieferstopps ist die Verordnung EU 2025/40 (PPWR), die am 12. August 2026 in Kraft tritt und parallel zum bestehenden deutschen Verpackungsgesetz (VerpackDG) gilt. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Benennung eines Bevollmächtigten: Ab Mitte August verlangt die EU pro Zielland einen eigenen Bevollmächtigten, sofern der Händler dort keine Niederlassung unterhält.

Nach Angaben des Händlerbundes existiert für diese Regelung keine Mindestmenge, was bedeutet, dass die Pflicht bereits beim Versand eines einzelnen Pakets greift. Die Kosten für einen solchen Bevollmächtigten belaufen sich laut Verbandsangaben auf mehrere hundert Euro pro Land und Jahr. Für Kleinhändler, die nur gelegentlich grenzüberschreitend verkaufen, steht dieser finanzielle Aufwand oft in keinem Verhältnis zum erzielten Umsatz.

Streit um die Einstufung als Verpackungserzeuger

Zusätzliche Verunsicherung in der Branche löst eine aktuelle Auslegung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) aus. Dieser Interpretation zufolge führt bereits das Aufbringen eines Versandlabels dazu, dass ein Händler rechtlich als Erzeuger der Verpackung eingestuft wird. Sowohl der Händlerbund als auch der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) widersprechen dieser Sichtweise vehement. Eine gerichtliche Klärung der ZSVR-Auslegung steht nach aktuellem Stand noch aus, was die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen weiter einschränkt.

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Während allgemeine Handelsbetriebe mit den neuen Regelungen kämpfen, gelten für spezifische Sektoren gesonderte Übergangsfristen. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wies darauf hin, dass für Apotheken eine Erstregistrierung bis zum 12. September 2026 abgeschlossen sein muss. Änderungen an bestehenden Registrierungen sind bis zum 12. November 2026 möglich, während die notwendigen Systembeteiligungen bis zum 31. Dezember 2026 nachgewiesen werden müssen. Apotheken, die bereits registriert sind, benötigen keine erneute Anmeldung.

Strengere ökologische Vorgaben bis 2030

Die PPWR ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG und sieht eine gestaffelte Umsetzung ökologischer Anforderungen bis zum Jahr 2040 vor. Ab 2030 greifen verschärfte Kriterien für die Recyclingfähigkeit, die in Noten von A bis C unterteilt wird. Zudem müssen PET-Verpackungen dann einen Rezyklatanteil von mindestens 30 % aufweisen. Der maximale Leerraum in Paketen wird auf 50 % begrenzt, und für PFAS-Stoffe gilt künftig ein Grenzwert von 0,1 mg/kg.

Die ZSVR bereitet unterdessen den Mindeststandard 2026 vor, der bis zum 31. August 2026 in der endgültigen Fassung vorliegen soll. Dieser Standard, der für im Jahr 2027 in Verkehr gebrachte Verpackungen gilt, übernimmt neue Anwendungsgrade des Umweltbundesamtes (UBA). So werden für transparente PET-Flaschen 79 % und für andere starre PET-Verpackungen Werte zwischen 13 % und 62 % angesetzt. Flexible Polypropylen-Verpackungen (PP) werden mit 27 % bewertet.

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Marktentwicklung und Haftungsfragen

Trotz der regulatorischen Verschärfungen zeigen aktuelle Daten der Dualen Systeme für das Jahr 2025 eine leicht rückläufige Verpackungsmenge. Mit 6,11 Millionen Tonnen sank das Volumen im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 %. Während Glas einen deutlichen Rückgang von 3,8 % verzeichnete, stieg die Menge bei Papier, Pappe und Karton um 1,3 %.

Auf internationaler Ebene warnt der französische Kunststoffverband Elipso vor einer weiteren Herausforderung: Es werde beobachtet, dass Markeninhaber zunehmend versuchen, ihre Compliance-Pflichten aus der PPWR vertraglich auf die Verpackungslieferanten zu übertragen. Dies unterstreicht den wachsenden Druck innerhalb der Lieferketten, da die Kernpflichten der Verordnung (Artikel 15-17) bereits ab dem 12. August 2026 bindend werden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben setzen Dienstleister wie das SGS Institut Fresenius und PackIntelX verstärkt auf Kooperationen, die Laboranalytik auf Schadstoffe mit digitalem Compliance-Management kombinieren.

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