Präsentismus, Krankheit

Präsentismus: Zwei Drittel arbeiten trotz Krankheit – Erschöpfung folgt

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 04:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Studien zeigen: Arbeiten trotz Krankheit führt zu anhaltender Erschöpfung. Krankenstand sinkt, psychische Erkrankungen nehmen jedoch zu.

Präsentismus-Studie: Arbeiten trotz Krankheit erhöht Erschöpfungsrisiko deutlich
Erschöpfte Person am Schreibtisch im Büro, die sich gestresst an die Schläfen fasst. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Phänomen des Präsentismus, also das Arbeiten trotz bestehender Erkrankung, bleibt ein zentrales Risiko für die langfristige Leistungsfähigkeit von Beschäftigten.

Fachbeiträge von Mitte August 2026 fassen aktuelle Erkenntnisse einer gemeinsamen Untersuchung der Techniker Universität Chemnitz, der Universität Groningen und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zusammen. Diese Forschungsergebnisse verdeutlichen die gesundheitlichen Kosten, die entstehen, wenn Arbeitnehmer ihre Genesung zugunsten der Anwesenheit vernachlässigen.

Erschöpfungsrisiko durch Arbeit trotz Krankheit

In der zugrunde liegenden Studie wurden 123 Berufstätige über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen begleitet. Die Auswertung ergab, dass rund zwei Drittel der Teilnehmenden in dieser Zeit mindestens eine Präsentismus-Episode erlebten.

Ein wesentliches Ergebnis der Forscher ist die Beobachtung einer deutlich erhöhten Erschöpfung in Wochen, in denen trotz Krankheit gearbeitet wurde. Besonders kritisch bewerten die Wissenschaftler die langsame Erholung nach solchen Phasen, was die Gefahr einer Chronifizierung von Erschöpfungszuständen erhöht.

Auch die Universität Bamberg lenkt in einer aktuellen Studie den Blick auf den Präsentismus. Die Forscher weisen darauf hin, dass dieser Aspekt in der politischen Debatte um hohe Krankenstände oft übersehen wird.

Während über mögliche Einschränkungen der Lohnfortzahlung diskutiert wird, bleibe das Risiko unberücksichtigt, dass Beschäftigte durch Präsentismus ihre Gesundheit langfristig schädigen und somit später für längere Zeiträume ausfallen könnten.

Psychische Belastungen und sinkende Krankenstände

Daten von Krankenkassen ergänzen das Bild der aktuellen Lage in den Betrieben. Eine Analyse der DAK für das erste Halbjahr 2026 auf Basis von 2,2 Millionen Versicherten zeigt einen leichten Rückgang des Krankenstandes auf 5,3 Prozent, verglichen mit 5,4 Prozent im Vorjahreszeitraum.

Während Atemwegserkrankungen um 21 Prozent zurückgingen, verzeichneten psychische Erkrankungen einen Zuwachs von 9 Prozent. Diese sind mittlerweile der häufigste Grund für Krankschreibungen. Die durchschnittliche Erkrankungsdauer stieg leicht auf 9,7 Tage an.

Hintergrunddaten der Techniker Krankenkasse für den Zeitraum von Januar bis November 2025 belegen zudem eine langfristige Steigerung der Fehlzeiten. Mit durchschnittlich 18,6 Krankheitstagen pro Kopf lag der Wert deutlich über dem Niveau von 2021, als noch 13 Tage verzeichnet wurden.

Im Spannungsfeld zwischen tatsächlicher Erkrankung und Fehlzeiten zeigen Umfragen von Pronova BKK und Yougov zudem, dass sich ein nennenswerter Teil der Beschäftigten bereits ohne akute Symptome krankgemeldet hat.

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Das Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Kontrolle

Ein wesentlicher Treiber für Präsentismus scheint in der Unternehmenskultur zu liegen. Laut einer Indeed-Umfrage unter 1000 hybrid Arbeitenden vom März 2026 glauben 55,9 Prozent der Befragten, dass ihr Arbeitgeber physische Anwesenheit höher bewertet als die tatsächlichen Ergebnisse. Um eine rein ergebnisbasierte Bewertung zu erhalten, würden 66,2 Prozent der Teilnehmer sogar auf 5 Prozent oder mehr ihres Gehalts verzichten.

Rechtlich bleibt die Kontrolle von krankgeschriebenen Mitarbeitern ein sensibles Thema. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied am 19.02.2026 (Az. 8 Sa 25/25), dass Vertragsklauseln, die bei einer Krankmeldung den Hinweis auf dringliche Arbeiten verlangen, gemäß § 307 BGB unwirksam sind.

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Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen solche Klauseln sei unzulässig. Arbeitgeber dürfen Informationen nur bei dringendem betrieblichem Anlass und unter strengen Voraussetzungen einholen.

International zeigen sich jedoch Trends zu einer schärferen Überwachung. In Polen können Arbeitgeber mit bis zu 20 Beschäftigten seit dem 13.04.2026 Krankheitsurlaube eigenständig prüfen.

Das Interesse an diesen sogenannten L4-Prüfungen stieg im Zeitraum bis Ende Juli 2026 um 42 Prozent gegenüber dem ersten Quartal an. Bei 36 Prozent der durchgeführten Kontrollen im Jahr 2026 wurden Unregelmäßigkeiten wie Renovierungsarbeiten oder Freizeitreisen während der Krankschreibung festgestellt.

Auch in Deutschland bestätigen Urteile wie jenes des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, dass bei konkreten Hinweisen auf Missbrauch, etwa schwere körperliche Arbeit während einer Krankschreibung, eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein kann.

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