Prüfungsausschüsse, Ehrenamtliche

Prüfungsausschüsse: 300.000 Ehrenamtliche sichern Ausbildungsqualität

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 04:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Rund 300.000 Freiwillige sichern die Ausbildungsqualität. Neue Regeln für 19 Bauberufe und der Fachkräftemangel erhöhen den Druck auf das Prüfungssystem.

Ehrenamtliche Prüfer: Das Fundament der deutschen Berufsausbildung
Fachleute in einem modernen Büro bei der Prüfung von Ausbildungsunterlagen und Dokumenten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ohne sie läuft in deutschen Prüfungsausschüssen nichts: Rund 300.000 Ehrenamtliche sichern die Qualität der Berufsausbildung. Doch die Anforderungen steigen – neue Ausbildungsordnungen und der Fachkräftemangel setzen das System unter Druck.

Wer darf eigentlich prüfen?

Die gesetzlichen Grundlagen sind klar: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die Handwerksordnung (HwO) regeln, wer in einem Prüfungsausschuss mitwirken darf. Die Berufung erfolgt durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) – für maximal fünf Jahre.

Voraussetzung: eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein passendes Studium, dazu in der Regel zwei Jahre Berufserfahrung. Wer gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen hat oder Sozialversicherungsbeiträge schuldet, hat keine Chance auf das Ehrenamt.

Die Ausschüsse sind paritätisch besetzt: Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sitzen sich gegenüber, dazu kommt mindestens eine Lehrkraft einer Berufsschule. Vorschlagsrecht für die Arbeitnehmerseite haben die Gewerkschaften. Im Handwerk gilt eine Besonderheit: Während für Arbeitnehmervertreter der Gesellentitel reicht, müssen Arbeitgebervertreter in der Regel den Meistertitel vorweisen.

Zwischen Prüfungssaal und Baustelle

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Der zeitliche Aufwand? Zwei bis acht Tage pro Jahr – inklusive Vorbereitung, Abnahme und Bewertung der Prüfungen. Arbeitnehmer haben dafür einen gesetzlichen Freistellungsanspruch und bekommen eine Entschädigung.

Doch die Inhalte werden anspruchsvoller. Am 1. August traten neue Ausbildungsverordnungen für 19 Bauberufe in Kraft. Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Bauen im Bestand stehen jetzt im Fokus. Die klassische Zwischenprüfung fällt weg – ersetzt durch eine gestreckte Abschlussprüfung, deren erster Teil schon nach dem vierten Halbjahr ansteht.

Warum sich das Ehrenamt lohnt

Die IG Metall nennt handfeste Gründe für ein Engagement: Mitbestimmung bei fairen Prüfungsbedingungen, fachliche Aktualität durch den Austausch im Netzwerk – und die Chance, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu verbessern.

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Neue Ausbildungsordnungen für 19 Bauberufe treten in Kraft – mit gestreckter Prüfung und neuen Inhalten. Wer als Prüfer:in aktuell bleiben will, findet hier eine Checkliste, was sich ändert und wie Sie Ihre Prüfungen darauf ausrichten. Checkliste für neue Ausbildungsordnungen sichern

Wer überregionale Prüfungsaufgaben mitentwickeln will, kann das ebenfalls tun. Spezialisierte Institute wie die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschlussprüfungen (AkA) oder die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) koordinieren die Erstellung und sichern bundesweit vergleichbare Standards.

Der Bedarf ist enorm: In Nordrhein-Westfalen waren kurz vor dem Ausbildungsstart noch rund 34.000 Lehrstellen unbesetzt, während Zehntausende Jugendliche einen Platz suchten. Dass die Ausbildung trotzdem funktioniert, zeigen Beispiele wie Erlangen, wo am 29. Juli 89 kaufmännische Auszubildende ihre Abschlusszeugnisse von der IHK Nürnberg für Mittelfranken erhielten.

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