PV-Sicherheit, ZVSHK

PV-Sicherheit: ZVSHK veröffentlicht Portaldaten für zertifizierte Handwerker

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Verbandsdaten und ein OLG-Urteil stärken die Position zertifizierter Handwerker bei der PV-Installation.

ZVSHK-Portaldaten: So finden Kunden zertifizierte PV-Fachbetriebe
Ein Handwerker inspiziert eine moderne Photovoltaikanlage auf einem Dach bei hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat am 25. Juli 2026 neue Portaldaten veröffentlicht, die die gezielte Beauftragung von zertifizierten Handwerkern und Montageprofis unterstützen sollen. Mit dieser Initiative zielt der Verband darauf ab, die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards bei der Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen (PV) flächendeckend sicherzustellen. Die Bereitstellung dieser Daten dient als Orientierungshilfe für Auftraggeber, um qualifizierte Fachbetriebe zu identifizieren, die über die notwendigen Kompetenzen für die komplexen technischen Anforderungen verfügen.

Klare Kompetenzzuweisung für das SHK-Handwerk

Im Zuge der Veröffentlichung betonte der ZVSHK die tragende Rolle des spezialisierten Handwerks im Bereich der erneuerbaren Energien. Der Verband stellte klar, dass neben Elektrofachkräften ausdrücklich auch Klempner sowie das SHK-Handwerk – insbesondere Anlagenmechaniker und Heizungsbauer – zur Installation von Photovoltaikanlagen berechtigt sind. Diese Klarstellung soll bestehende Unsicherheiten im Markt beseitigen und die Kapazitäten für den Ausbau der Solarenergie erweitern.

Angesichts der technischen Verzahnung verschiedener Gewerke empfiehlt der Verband zudem verstärkt gewerkeübergreifende Kooperationen. Solche Partnerschaften zwischen spezialisierten Betrieben könnten dazu beitragen, die Ausführungsqualität zu steigern und gleichzeitig die Einhaltung sämtlicher sicherheitsrelevanter Normen zu gewährleisten.

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Gerichtsurteil stärkt Rolle der Handwerksrolleneintragung

Flankiert wird die Veröffentlichung der neuen Portaldaten durch eine aktuelle juristische Entscheidung, die die Bedeutung der formalen Qualifikation unterstreicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass Unternehmen ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für die Planung, Installation oder Wartung von Photovoltaikanlagen werben dürfen.

In dem Verfahren hatte ein Wirtschaftsverband gegen ein Unternehmen geklagt, das entsprechende Leistungen anbot, ohne die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Das Gericht wertete dieses Vorgehen als Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Richter stellten fest, dass die Werbung für Tätigkeiten, die einen Eintrag in die Handwerksrolle voraussetzen, irreführend und wettbewerbswidrig ist, wenn dieser Eintrag nicht vorliegt.

Rechtssicherheit und Verbraucherschutz im Fokus

Der ZVSHK begrüßte die Klarstellung durch das OLG Koblenz ausdrücklich. Aus Sicht des Verbandes stärkt das Urteil den Verbraucherschutz und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen im Markt für Solartechnik. Die Entscheidung verdeutliche, dass die hohen Anforderungen an die Sicherheit und Qualität von PV-Anlagen untrennbar mit der handwerksrechtlichen Qualifikation der ausführenden Betriebe verbunden sind.

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Für die Branche bedeutet die Kombination aus den neuen Portaldaten und der gefestigten Rechtsprechung eine stärkere Gewichtung zertifizierter Fachbetriebe. Kunden, die Montage- und Instandhaltungsleistungen für PV-Systeme nachfragen, erhalten durch die veröffentlichten Daten des Verbandes ein Werkzeug, um Fachbetriebe zu finden, deren Qualifikation den gesetzlichen und fachlichen Standards entspricht. Dies soll langfristig dazu beitragen, Mängel bei der Montage zu reduzieren und die Betriebssicherheit der installierten Anlagen zu maximieren.

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