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Real Decreto 723/ 2026: Spanien verlangt Transparenz bei Arbeitsalgorithmen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Beschäftigte erhalten Auskunft über betriebliche Algorithmen; bei Neueinstellungen müssen Arbeitgeber die Informationen vor Arbeitsbeginn schriftlich bereitstellen.

Spanien verpflichtet Arbeitgeber zu mehr Transparenz bei Arbeitsalgorithmen
Ein minimalistisch gestalteter, leerer Büroarbeitsplatz mit moderner Architektur und klaren Linien. Illustration mit AI erstellt.

Am 5. Oktober 2026 hat Spanien mit dem Real Decreto 723/2026 neue rechtliche Transparenzpflichten für Unternehmen eingeführt, die automatisierte Systeme am Arbeitsplatz einsetzen.

Arbeitgeber sind fortan verpflichtet, Beschäftigte über den Einsatz von Algorithmen zu informieren, sofern diese zentrale Arbeitsbedingungen festlegen oder verändern. Das Dekret setzt Bestimmungen der europäischen Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen teilweise in nationales Recht um.

Breiter Anwendungsbereich für betriebliche Entscheidungen

Kapitel II des Real Decreto 723/2026 gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen. Erfasst werden softwarebasierte Systeme, welche wesentliche Parameter des Arbeitsalltags steuern.

Dazu gehören Entscheidungen über die Arbeitszeit und die Arbeitsverteilung, die Zuweisung konkreter Aufgaben sowie die Festlegung des Entgelts. Ebenso fallen Systeme unter die Vorgaben, wenn sie Einfluss auf die berufliche Entwicklung, den Arbeitsort oder die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen nehmen.

Für ausgewählte Sektoren sieht der Gesetzgeber gesonderte Bestimmungen vor. Spezifische Sonderregeln gelten unter anderem für Beschäftigte in der Fischerei, in der maritimen Arbeit sowie im öffentlichen Dienst.

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Konkrete Pflichten ohne Offenlegung des Quellcodes

Die inhaltlichen Anforderungen an die Unterrichtung regelt Artikel 3.2(k) des Dekrets. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern das Bestehen entsprechender Arbeitsalgorithmen mitteilen.

Zudem sind die zugrunde liegenden Vorgaben, Kriterien und Funktionsregeln darzulegen, nach denen die Systeme Entscheidungen treffen oder vorbereiten. Eine Verpflichtung zur Offenlegung des eigentlichen Quellcodes besteht für die Arbeitgeber hingegen ausdrücklich nicht.

Übergangsfristen für neue und bestehende Verträge

Die Neuregelung knüpft den Zeitpunkt der Unterrichtung an den Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Bei Neueinstellungen müssen Arbeitgeber die vorgeschriebenen Informationen künftig vor dem formalen Arbeitsbeginn schriftlich übergeben.

Für Mitarbeiter, die bereits am 5. Oktober 2026 im Unternehmen beschäftigt waren, gilt ein Antragsverfahren: Sie können fehlende Auskünfte über betriebliche Arbeitsalgorithmen vom Arbeitgeber anfordern. Nach Eingang einer solchen Anfrage gilt für Unternehmen eine gesetzliche Antwortfrist von 30 Arbeitstagen.

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Einordnung in bestehende Regulierungsansätze

Das Real Decreto 723/2026 erweitert den bisherigen spanischen Rechtsrahmen. Die Vorgängerregelung bildete das Real Decreto-ley 9/2021, auch bekannt als Ley Rider, das Informationsrechte bezüglich betrieblicher Algorithmen auf die Arbeitnehmervertretung beschränkt hatte. Mit der Neuregelung wird der Transparenzanspruch nun auf die einzelne Arbeitskraft ausgeweitet.

Auch auf internationaler Ebene rückt der Schutz vor rein automatisierten Personalentscheidungen stärker in den Fokus. In Kalifornien unterzeichnete Gouverneur Gavin Newsom am 30. September 2026 den No Robo Bosses Act (SB 947) im Rahmen eines Pakets von 13 KI-Gesetzen. Dieser untersagt Arbeitgebern, Kündigungs- oder Disziplinarentscheidungen ausschließlich auf automatisierte Entscheidungssysteme zu stützen. Das kalifornische Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, während die behördliche Durchsetzung im Juli 2027 anläuft.

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