ReAT-Reform, Belgien

ReAT-Reform in Belgien: Wiedereingliederungsprämie steigt auf 3.000 Euro

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Sozialausschuss billigte strengere jährliche Prüfungen; zugleich steigt die Wiedereingliederungsprämie von 1.800 auf 3.000 Euro.
Ein leerer Aktenordner auf einem schlichten Holztisch in einem hellen, ruhigen Raum. Illustration mit AI erstellt.

Der Sozialausschuss der belgischen Abgeordnetenkammer hat am 21. Oktober 2026 in erster Lesung die vierte Welle des sogenannten Return-to-Work-Plans (ReAT) verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben von Sozial- und Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke sieht tiefgreifende Reformen bei der Betreuung und Überprüfung von Personen vor, die über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig gemeldet sind.

Kern der Neuregelung ist eine jährliche Nachweispflicht für ein gültiges Invaliditätszertifikat, deren Nichteinhaltung direkte finanzielle Folgen für Betroffene nach sich zieht.

Jährliche Begutachtungspflicht und Überprüfung der Dossiers

Mit dem Beschluss verschärfen sich die Vorgaben für langwierig erkrankte Arbeitskräfte in Belgien deutlich. Wer Leistungen bezieht, muss sich künftig einmal pro Jahr einer formellen medizinischen Bewertung unterziehen, um ein neues Invaliditätszertifikat zu erhalten. Liegt diese aktuelle Einstufung nicht vor, droht der Verlust des offiziellen Status der Invalidität und damit zugleich die Aberkennung laufender Krankengeldansprüche.

Für die administrative Umsetzung und Überprüfung dieser Anforderungen tragen die belgischen Krankenkassen (Mutuelles) die operative Hauptlast. Auf die Träger kommt in den kommenden Jahren ein erheblicher Prüfaufwand zu: Bis zum Jahr 2029 sollen die Einrichtungen planmäßig rund 218.000 Dossiers detailliert auf die medizinischen Voraussetzungen und die bestehende Arbeitsunfähigkeit hin kontrollieren.

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Erhöhte Prämien für Arbeitsplatzanpassung und Wiedereinstieg

Neben verschärften Kontrollen enthält das Gesetzespaket zugleich angepasste finanzielle Anreize, um die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz zu beschleunigen. So wird die sogenannte Wiedereingliederungsprämie im Rahmen der Neuregelung spürbar angehoben. Der Auszahlungsbetrag steigt von bisher 1800 auf künftig 3000 Euro.

Diese finanzielle Unterstützung richtet sich nicht allein an die Rückkehrenden selbst, sondern steht auch Betrieben offen. Voraussetzung für die Prämie auf Unternehmensseite ist, dass Arbeitgeber einen angepassten Arbeitsplatz bereitstellen, der für mindestens drei Monate aufrechterhalten wird, um eine Überforderung der Beschäftigten während der Rehabilitationsphase zu vermeiden.

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Verringerte Fallzahlen dämpfen Ausgabenprognosen der Inami

Hintergrund der Reformbemühungen ist die Auslastung der belgischen Sozialkassen durch langfristige Fehlzeiten. Das Landesinstitut für Kranken- und Invaliditätsversicherung (Inami) zeichnet infolge der bisherigen Maßnahmen und Berechnungen ein günstigeres Bild für die kommenden Jahre als noch zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode.

Ursprünglich hatte das Inami bis zum Jahr 2029 mit 611.732 Langzeitkranken gerechnet. Inzwischen geht die Einrichtung davon aus, dass die Gesamtzahl um mehr als 122.000 Personen unter dieser ursprünglichen Vorhersage bleiben wird.

Entsprechend korrigierte das Institut auch die erwartete finanzielle Belastung: Für das Jahr 2029 liegen die prognostizierten Invaliditätsausgaben laut den aktuellen Berechnungen um 2,6 Milliarden Euro unter dem früheren Schätzwert.

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