Rechnungshof, Cyberangriffe

Rechnungshof: EU nicht genug gegen Cyberangriffe gewappnet

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 17:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU ist nach EinschĂ€tzung des EuropĂ€ischen Rechnungshofs nicht genug auf die Aufdeckung und Abwehr großer Cyberangriffe vorbereitet.

Staaten und Institutionen der EU mĂŒssten stĂ€rker zusammenarbeiten, um Informationen besser auszutauschen und Überschneidungen zu vermeiden, stellen die unabhĂ€ngigen PrĂŒfer des Rechnungshofs in ihrem Bericht fest.

Unzureichender Informationsaustausch sei dabei die grĂ¶ĂŸte Schwachstelle: Dass Informationen nicht weitergegeben werden, bedeute, dass Mitgliedstaaten nicht von dem Wissen und den Erfahrungen anderer profitieren könnten, kritisierte George-Marius Hyzler, PrĂŒfer beim EuropĂ€ischen Rechnungshof bei einer Pressekonferenz.

Cyberattacke am BER: Deutschland aktivierte EU-Experten nicht

Wie folgenreich IT-Attacken fĂŒr BĂŒrger in der EU sein können, zeigte sich vor etwa einem Jahr. Im September 2025 legte ein umfangreicher Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister die Passagierabfertigung an mehreren europĂ€ischen FlughĂ€fen lahm.

Die Airlines behalfen sich wegen der Attacke damit, etwa das Einchecken der Passagiere zum Teil per Hand oder mit externer Technik zu erledigen. Von den Problemen waren auch FlughĂ€fen in London, BrĂŒssel und Dublin betroffen.

Trotz der erheblichen Auswirkungen des Vorfalls hÀtten die betroffenen MitgliedslÀnder, also Deutschland, Belgien und Irland, den Vorfall weder der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa noch den anderen MitgliedslÀndern entsprechend gemeldet, kritisiert der Bericht. Dadurch seien Potenziale bei der gemeinsam koordinierten Abwehr des Angriffs ungenutzt geblieben.

Nationale Sicherheitsinteressen bremsen Informationsaustausch

Rechtsvorschriften, etwa zur nationalen Sicherheit aus den Mitgliedstaaten, hindern dem Bericht zufolge den Informationsfluss. Ist ein Land der Auffassung, dass Informationen zu Cyberangriffen auf kritische Einrichtungen als Verschlusssache einzustufen sind oder die Meldung eines Vorfalls der nationalen Sicherheit schaden wĂŒrde, so mĂŒssen die Mitgliedstaaten diese Informationen nicht weitergeben.

Cyberabwehr bleibt vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten

Die Verantwortung fĂŒr die BekĂ€mpfung von Cyberangriffen liegt bei den Mitgliedstaaten. Kommt es jedoch zu Störungen, die mehrere LĂ€nder oder die reibungslose Funktion des Binnenmarktes beeintrĂ€chtigen, so können EU-Behörden eingreifen und die LĂ€nder unterstĂŒtzen. Der EuropĂ€ische Rechnungshof prĂŒft die Ausgaben der EU und kontrolliert, ob die Gelder effektiv verwendet werden.

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