Recht auf Reparatur: Bundestag beschließt Regeln für 16 Gerätearten
27.06.2026 - 14:29:26 | boerse-global.de
Der Bundestag hat die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen, die Herstellern klare Vorgaben macht.
Das ändert sich für Verbraucher
Insgesamt 16 Gerätearten fallen unter das neue Regelwerk. Neben Smartphones und Tablets betrifft das auch Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränke sowie E-Bikes und E-Roller. Hersteller sind verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Eine wichtige Neuerung: Wird ein Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung repariert, verlängert sich die Frist für das betroffene Gerät um weitere zwölf Monate. Das soll Anreize schaffen, defekte Geräte instand zu setzen statt sie durch Neukäufe zu ersetzen. Das Gesetz tritt im Sommer in Kraft.
Verbände fordern Nachbesserungen
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Beschluss, mahnt aber weitere Schritte an. Die Verbraucherschützer fordern einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus, eine verbindliche Höchstlieferfrist von fünf Tagen für Ersatzteile und eine Ausweitung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre.
Der Hintergrund: Laut einer forsa-Befragung aus dem Herbst 2025 bewerteten rund 80 Prozent der Verbraucher Reparaturen als zu teuer. Etwa 52 Prozent konnten eine Instandsetzung wegen fehlender Ersatzteile nicht durchführen.
Geteiltes Echo aus Wirtschaft und Umweltverbänden
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Der Digitalverband Bitkom zeigt sich grundsätzlich zustimmend, warnt aber vor mehr Bürokratie für Unternehmen. Geräte wie Smartphones seien bereits heute länger im Einsatz als früher.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert dagegen die mangelnde Stärkung der allgemeinen Reparatur-Infrastruktur. Branchenexperten sehen in der Neuregelung einen kulturellen Wandel: Die rechtliche Aufwertung der Instandsetzung könnte die Wegwerfkultur schwächen und Reparaturen wieder zum zentralen Bestandteil des Produktlebenszyklus machen.
