Registrierkassenpflicht, BMF

Registrierkassenpflicht: BMF plant Ausweitung auf 167.000 AnwÀlte

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BMF-Entwurf zur Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz stĂ¶ĂŸt auf breiten Widerstand. AnwĂ€lte, Apotheker und Handel fordern Nachbesserungen.

Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro: Freie Berufe laufen Sturm
Ein minimalistischer Schreibtisch in einer Anwaltskanzlei mit einem FĂŒllfederhalter und einer Aktenmappe bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sorgt fĂŒr erhebliche Diskussionen in der deutschen Wirtschaft und bei den freien Berufen. Das Vorhaben sieht vor, die Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen massiv auszuweiten.

Kernpunkt des Entwurfs ist eine Verpflichtung nach § 146b AO-E, die greift, sobald ein Unternehmen einen Gesamtjahresumsatz von 100.000 Euro ĂŒberschreitet. Insbesondere die Anwaltschaft und das Gesundheitswesen Ă€ußern deutliche Kritik an den PlĂ€nen.

Widerstand der Anwaltschaft gegen die Kassenpflicht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich Mitte August 2026 gegen die geplante Neuregelung positioniert. Die BRAK bewertet die vorgesehene Registrierkassenpflicht als absurd. Nach EinschĂ€tzung der Kammer wĂ€ren rund 167.000 RechtsanwĂ€lte von dieser Regelung betroffen. Die VerbĂ€nde fordern daher eine explizite Ausnahme fĂŒr Freiberufler.

Kritik kommt auch von der Abda – Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde. Sie bemĂ€ngelt, dass die vorgesehene Umsatzgrenze von 100.000 Euro an den Gesamtumsatz anknĂŒpft. Dies fĂŒhre dazu, dass auch Unternehmen erfasst wĂŒrden, die kaum oder gar keinen Bargeldverkehr aufweisen.

Die Abda weist zudem auf unklare Bußgeldrisiken hin, die bereits bei einer einmaligen Barzahlung entstehen könnten. Dies betreffe insbesondere Apotheken-NebentĂ€tigkeiten, den Großhandel sowie die Verblisterung. Gefordert wird hier eine Bagatellgrenze oder eine Bereichsausnahme.

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KostenschÀtzungen und Zeitplan des Finanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen kalkuliert in seinem Entwurf mit ĂŒberschaubaren finanziellen Belastungen fĂŒr die betroffenen Betriebe. Die geschĂ€tzten Kosten pro Registrierkasse werden im BMF-Entwurf mit 400 bis 575 Euro angegeben. Neben der Kassenpflicht sieht der Entwurf zudem ein Barzahlungsverbot fĂŒr BetrĂ€ge ab 10.000 Euro vor, das zum 10. Juli 2027 wirksam werden soll.

Hinsichtlich der technischen Umsetzung plant das Ministerium eine neue Rechtsgrundlage fĂŒr BuchfĂŒhrungsdatenschnittstellen (§ 147b AO). Der Entwurf zur Digitalen Lohnschnittstelle (DSFinVBV) sieht einen Mindestumfang an Datenfeldern vor, wobei laut BMF keine neuen Aufzeichnungspflichten entstehen sollen. Diese Regelungen sollen drei Jahre nach ihrer VerkĂŒndung in Kraft treten.

Kritik aus dem Handwerk und dem Einzelhandel

Auch das BÀckerhandwerk und der Einzelhandel reagieren mit UnverstÀndnis auf Teile des Entwurfs. Der Zentralverband des Deutschen BÀckerhandwerks erinnert an den Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2025, der eine Abschaffung der Bonpflicht vorsah. Stattdessen sehe der aktuelle Entwurf vor, dass ab 2028 der Papierbon weitgehend abgeschafft und durch eine digitale Belegbereitstellungspflicht ersetzt wird.

ZV-PrĂ€sident Ermer fordert, dass Belege nur noch auf ausdrĂŒcklichen Kundenwunsch ausgegeben werden sollten. Er befĂŒrchtet zudem hohe Kosten fĂŒr die notwendige UmrĂŒstung der Betriebe. Ähnlich Ă€ußerte sich der Handelsverband Deutschland (HDE). Die faktische Belegpflicht bleibe durch die Forderung nach einem digitalen Kassenbon mit QR-Code auf dem Display bestehen. Der Verband zeigte sich enttĂ€uscht ĂŒber die notwendigen Investitionen.

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Technische Anforderungen und digitale Belegpflicht

UnterstĂŒtzung fĂŒr die Kassenpflicht und die elektronische Belegbereitstellung kommt hingegen vom Digitalverband Bitkom. Der Verband fordert jedoch, dass die Vorgaben praistauglich und technologieoffen gestaltet werden. Zudem seien klare Standards und ausreichende Übergangsfristen fĂŒr die Wirtschaft notwendig.

Kritik an der technischen Ausgestaltung der BuchfĂŒhrungsdatenschnittstelle kommt vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).

Die VerbĂ€nde fordern die Streichung des geplanten § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO. Sie argumentieren, dass die Beweiskraft der BuchfĂŒhrung bei einer Nichtbereitstellung der Daten entfallen wĂŒrde, was TĂŒr und Tor fĂŒr SchĂ€tzungen der Finanzbehörden öffne. Dies bewerten die Steuerberater als unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig.

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