Reisekosten: Frist fĂŒr erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte sinkt von 48 auf 24 Monate
16.06.2026 - 16:03:03 | boerse-global.de
Die geplanten Neuregelungen treffen Unternehmen direkt in der Lohnabrechnung und Reisekostenverwaltung.
Reisekosten: KĂŒrzere Frist fĂŒr erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte
Ein zentraler Punkt: Die Definition der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte wird verschĂ€rft. Der maĂgebliche Zeitraum sinkt von 48 auf 24 Monate. Das betrifft vor allem Mitarbeiter mit lĂ€ngerfristigen AuswĂ€rtseinsĂ€tzen.
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Zudem reagiert der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 11/21). Ab 2027 sollen steuerfreie ZuschlĂ€ge nach § 3b EStG nur noch auf den Grundlohn gewĂ€hrt werden. Steuerfreie BezĂŒge bleiben bei der Berechnung auĂen vor.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrĂŒĂt die Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben, vermisst aber strukturelle Entlastungsimpulse.
Digitale BetriebsprĂŒfung: Mehr Zugriff fĂŒr FinanzĂ€mter
Die Lohnsteuer-Nachschau wird ausgeweitet. PrĂŒfer erhalten kĂŒnftig erweiterten Zugriff auf elektronische Buchhaltungssysteme. Unternehmen sollten ihre digitalen Prozesse rechtzeitig anpassen.
Ab 2028 verschiebt sich die Frist fĂŒr Korrekturen von Lohnsteuerbescheinigungen auf Ende Februar des Folgejahres. Gleichzeitig wĂ€chst der Katalog der zu bescheinigenden Daten â etwa bei Lohnersatzleistungen und Dienstwagen.
FĂŒr freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind ebenfalls Neuerungen geplant. Ab 2030 sollen bei der Vorsorgepauschale die tatsĂ€chlichen SozialversicherungsbeitrĂ€ge angesetzt werden.
Bereits jetzt gilt: Das BMF veröffentlichte am 8. Juni ein aktualisiertes Datenschema fĂŒr die E-Bilanz-Taxonomie (Version 6.10). FĂŒr Wirtschaftsjahre ab dem 31. Dezember 2026 ist es verbindlich.
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Einkommensteuer: Zwei Modelle fĂŒr Reform
Parallel zum Jahressteuergesetz diskutiert die Bundesregierung ĂŒber eine gröĂere Steuerreform. Finanzminister Klingbeil legte zwei Varianten vor: Entlastungsvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro.
Kern beider Modelle: Die Tarifgrenzen verschieben sich. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst bei einem deutlich höheren Einkommen greifen â derzeit liegt die Schwelle bei rund 70.000 Euro.
Zur Gegenfinanzierung steht eine Anhebung des Reichensteuersatzes (45 Prozent) im Raum. Bei der gröĂeren Variante wird zusĂ€tzlich ĂŒber eine Erhöhung der Erbschaftsteuer diskutiert.
Das Finanzministerium wollte die PlĂ€ne nicht offiziell bestĂ€tigen. Doch der Widerstand formiert sich: Mehrere MinisterprĂ€sidenten drohen mit Blockade im Bundesrat, falls die LĂ€nder nicht fĂŒr Mindereinnahmen entschĂ€digt werden.
Das Ifo-Institut brachte am Dienstag weitere SparvorschlĂ€ge ein: Die Einkommensgrenze fĂŒr Elterngeld auf 50.000 Euro senken und die MĂŒtterrente schrittweise reduzieren.
Entgelttransparenz: BAG prÀzisiert Auskunftsanspruch
Personalabteilungen mĂŒssen auch aktuelle Rechtsprechung beachten. Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 83/25) stellte klar: Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz bezieht sich nur auf das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor dem Verlangen.
Der Anspruch ist betriebsbezogen â nicht unternehmensweit. Voraussetzung: Mindestens 200 BeschĂ€ftigte im Betrieb und sechs Vergleichspersonen des anderen Geschlechts in der entsprechenden TĂ€tigkeit.
