René Benko, Signa-Insolvenz

René Benko erhält zweieinhalb Jahre Haft wegen 360.000 Euro

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 16:36 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Das Landesgericht Innsbruck verhängt gegen den österreichischen Investor René Benko zweieinhalb Jahre Haft. Im Mittelpunkt steht eine Vorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa kurz vor der Insolvenz.

Benko zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt
Justicia (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der österreichische Investor René Benko ist in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass Benko seine Gläubiger mit einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa geschädigt hatte.

Gericht wertet Zahlung als Gläubigerschädigung

Nach den Feststellungen des Gerichts leistete Benko die Vorauszahlung in Innsbruck, obwohl er kurz vor der Insolvenz stand. Benko bestritt die Vorwürfe und erklärte, er sei überzeugt gewesen, dass die Sanierung seiner Signa-Gruppe gelingen werde.

Urteil nach Aufhebung eines Freispruchs

Bereits im Oktober 2025 war Benko wegen ähnlicher Vorwürfe zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Teilaspekt hatte das Gericht ihn freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf, woraufhin es zur erneuten Verhandlung kam und die Höhe der Strafe neu festgelegt werden musste.

Benko seit Januar 2025 in Untersuchungshaft

Der gesetzliche Strafrahmen in dem Verfahren reicht von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.

Signa meldete 2023 Insolvenz an

Die Signa Holding galt lange als Österreichs größtes Immobilien- und Handelsunternehmen. Im November 2023 beantragte die Gesellschaft beim Handelsgericht Wien die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung. Im April 2024 wurde das Insolvenzverfahren in ein Konkursverfahren umgewandelt.

Der Fall René Benko steht im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe, die über Jahre ein weit verzweigtes Immobilien- und Handelsimperium aufgebaut hatte. Mit der Insolvenz der Signa Holding im November 2023 und der späteren Umwandlung des Sanierungsverfahrens in ein Konkursverfahren gerieten die finanziellen Strukturen des Konzerns und die Verantwortung früherer Entscheidungsträger in den Mittelpunkt.

Im aktuellen Verfahren geht es um eine konkrete Zahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck. Das Gericht bewertete die Mietkostenvorauszahlung als Gläubigerschädigung, weil Benko kurz vor der Insolvenz stand. Entscheidend ist damit nicht allein die Höhe der Zahlung, sondern der Zeitpunkt und die Frage, ob Vermögenswerte trotz absehbarer Zahlungsschwierigkeiten aus dem Zugriff der Gläubiger gebracht wurden.

Folgen für Insolvenzverfahren

Das Urteil erhöht den strafrechtlichen Druck auf den früheren Signa-Gründer. Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft; die nun ausgesprochene Freiheitsstrafe muss im weiteren Verfahrensverlauf auf die Haft angerechnet werden. Zugleich bleiben zivilrechtliche Ansprüche von Gläubigern und weitere mögliche Verfahren von der Entscheidung getrennt.

Für die Gläubiger der Signa-Gesellschaften ist das Urteil vor allem ein Signal zur individuellen Verantwortlichkeit. Die Insolvenzabwicklung selbst hängt jedoch weiterhin von der Verwertung des verbliebenen Vermögens, der Prüfung früherer Transaktionen und der Durchsetzung von Ansprüchen ab. Das Strafverfahren behandelt nur einzelne Tatvorwürfe und bildet nicht automatisch die gesamte wirtschaftliche Entwicklung der Signa-Gruppe ab.

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