Rentenerhöhung 4,24%: Neue Regeln fĂŒr Millionen ab August
Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zum 1. August treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft. Besonders betroffen: Rentner, Krankenversicherte und alle, die noch SteuererklÀrungen schulden.
Das Wichtigste in KĂŒrze
- Rentenerhöhung von 4,24 Prozent wird fĂŒr viele erstmals ausgezahlt
- Neue Altersgrenzen fĂŒr den Jahrgang 1960
- Homöopathie und CannabisblĂŒten fallen als Kassenleistung weg
- Krankenkassen dĂŒrfen ZusatzbeitrĂ€ge ohne Vorwarnung erhöhen
- Abgabefrist fĂŒr SteuererklĂ€rung 2025 endet
Renten: Mehr Geld und neue Altersgrenzen
Die Rentenerhöhung von 4,24 Prozent aus dem Juli schlĂ€gt sich nun auf den Konten nieder. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Wer seine Rente nachschĂŒssig bezieht, erhĂ€lt die Erhöhung am 31. August. VorschĂŒssige Zahlungen wurden bereits Ende Juli angewiesen.
Gleichzeitig verschieben sich die Altersgrenzen. Versicherte des Jahrgangs 1960 erreichen im August die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und vier Monaten. LangjĂ€hrig Versicherte der GeburtsjahrgĂ€nge zwischen dem 2. Juli und 1. August 1963 können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen â allerdings nur mit einem Abschlag von 13,8 Prozent. Schwerbehinderte Menschen der Geburtskohorten von 1964 dĂŒrfen ab August mit 62 Jahren und 10,8 Prozent Abschlag die Altersrente beanspruchen.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Neuerungen: Die Zurechnungszeit verlĂ€ngert sich 2026 bis zum Alter von 66 Jahren und drei Monaten. Eine Besitzstandswahrung stellt sicher, dass die spĂ€tere Altersrente nicht niedriger ausfĂ€llt als die zuvor bezogene EM-Rente â sofern der Wechsel innerhalb von 24 Monaten erfolgt.
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Krankenkassen: Homöopathie fliegt raus, Cannabis wird eingeschrÀnkt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 30. Juli in Kraft getreten. Es soll insgesamt 19 Milliarden Euro einsparen. Versicherte spĂŒren das direkt: Homöopathie ist keine Kassenleistung mehr. Auch CannabisblĂŒten werden nicht mehr erstattet â nur noch Extrakte sowie die Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon. Das soll rund 130 Millionen Euro sparen.
ZusĂ€tzlich wurden die Regeln zur ArbeitsunfĂ€higkeit angepasst. Das betriebliche Eingliederungsmanagement und die Berechnung des Regelentgelts berĂŒcksichtigen nun auch TeilarbeitsunfĂ€higkeit.
ZusatzbeitrÀge: Höhere Kosten, weniger Transparenz
Die IKK classic erhöht ihren Zusatzbeitrag zum 1. August von 3,40 auf 3,85 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz steigt damit auf 18,45 Prozent. Und das dĂŒrfte erst der Anfang sein: Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass 88 Prozent der Befragten fĂŒr 2026 und 2027 mit weiteren Beitragssteigerungen rechnen.
Wer ĂŒber eine Erhöhung Bescheid wissen will, muss kĂŒnftig genauer hinschauen. Die Pflicht der Kassen, Mitglieder einen Monat vorher schriftlich zu informieren, wurde gestrichen. Der GKV-Spitzenverband spricht von 100 Millionen Euro eingesparten Verwaltungskosten. SozialverbĂ€nde wie der VdK kritisieren den Abbau von Verbraucherrechten. Das SonderkĂŒndigungsrecht bleibt zwar bestehen â ohne Vorwarnung wird es aber schwerer auszuĂŒben.
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Steuerfrist endet â was jetzt gilt
Der 31. Juli markiert das Ende der regulĂ€ren Abgabefrist fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung 2025. Wer sĂ€umig ist, muss ab August mit VerspĂ€tungszuschlĂ€gen rechnen. Immerhin: Seit Jahresbeginn können Daten zum Grad der Behinderung digital an die FinanzĂ€mter ĂŒbermittelt werden, was die Geltendmachung von PauschbetrĂ€gen vereinfacht.
Blick nach vorn: Weitere Einschnitte geplant
Das GKV-Spargesetz hat langfristige Folgen. Ab 2027 steigen die Zuzahlungen fĂŒr verschreibungspflichtige Medikamente auf 7,50 bis 15,00 Euro. Der Festzuschuss fĂŒr Zahnersatz soll sinken. Und 2028 kommt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent fĂŒr die Familienversicherung von Ehepartnern hinzu. Teilkrankschreibungen sollen dann ebenfalls möglich sein.
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