Rentenkommission: 30 Maßnahmen gegen Rentenkrise – Minijobs sollen weg
22.06.2026 - 00:09:08 | boerse-global.de
Das 13-köpfige Expertengremium empfiehlt rund 30 Maßnahmen zur Sicherung der Altersvorsorge – darunter die Abschaffung der „Rente mit 63“ und eine Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.
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Nach fünfmonatigen Beratungen mit 150 Sitzungsstunden liegen die Vorschläge auf dem Tisch. Die Kernpunkte: Minijobs sollen weitgehend verschwinden, die Witwenrente neu geregelt werden. Hinzu kommt eine kapitalgedeckte Säule nach schwedischem Vorbild.
Schluss mit Minijobs – zumindest fast
Ein zentraler Vorschlag betrifft die 6,8 Millionen Minijobber. Die Kommission will geringfügige Beschäftigungen weitgehend abschaffen – nur Schüler sollen sie noch nutzen können. Bereits ab 2027 steigen die Sozialabgaben für Minijobs auf über 38 Prozent.
Gleichzeitig soll eine generelle Rentenversicherungspflicht eingefĂĽhrt werden. Der Eigenanteil liegt derzeit bei 3,6 Prozent. FĂĽr die Betroffenen ein tiefer Einschnitt.
Auch die Witwenrente wird umgestaltet. Zwar steigt der Einkommensfreibetrag zum 1. Juli 2026 auf 1.122,53 Euro netto. Doch künftige Rentenzuschläge werden voll angerechnet. Minijobs würden zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet – für viele Bezieher drohen finanzielle Einbußen.
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Länger arbeiten: Das 2:1-Modell kommt
Die Kommission will das Rentenniveau stabil halten – und setzt auf ein neues Modell. Ab 2032 greift ein 2:1-Mechanismus: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, müssen Arbeitnehmer acht Monate länger arbeiten. Die Rentenbezugszeit verlängert sich um vier Monate.
Die Prognose der Experten: Im Jahr 2041 liegt die Regelaltersgrenze bei 67,5 Jahren. 2051 könnten es 68 Jahre sein. Langfristige Szenarien reichen bis in die 2090er-Jahre – dann wäre der Renteneintritt erst mit 70 möglich.
Die „Rente mit 63“ entfällt komplett. Stattdessen sollen Regelungen kommen, die den individuellen Gesundheitsstatus stärker berücksichtigen.
Schweden als Vorbild: Kapitalgedeckte Rente kommt
Ein weiterer Kernpunkt: der Aufbau einer kapitalmarktgestützten Altersvorsorge. Nach schwedischem Vorbild fließen verpflichtend 2 Prozent des Bruttolohns in einen Staatsfonds. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge.
Der Einstieg ist für 2028 geplant. Ziel: Das Rentenniveau, bis 2031 durch eine Haltelinie bei 48 Prozent gesichert, langfristig auf 50 Prozent anzuheben – ab 2040.
Flankierend soll ab 2031 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft treten. Er koppelt die Rentenentwicklung an das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern. Der allgemeine Beitragssatz steigt laut Prognosen bereits 2028 auf 19,9 Prozent.
Neue Beitragszahler: Selbstständige und Vorstände zahlen ein
Um die Einnahmenbasis zu verbreitern, soll der Kreis der Versicherten deutlich wachsen. Künftig zahlen auch Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Beamte bleiben zunächst ausgenommen. Allerdings schlägt die Kommission eine Angleichung der Pensionen an das Rentenniveau vor.
Die Vorschläge stoßen bereits vor der offiziellen Übergabe auf geteiltes Echo. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnet die Richtung als notwendig. Sozialverbände und Gewerkschaften üben deutliche Kritik.
Verdi-Chef Frank Werneke kritisierte die Pläne, die Linksfraktion warnt vor wachsender Altersarmut. Der Handelsverband HDE sieht in der Abschaffung der Minijobs eine Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze. Ökonomen warnen vor einer Zunahme der Schwarzarbeit.
Der 80-seitige Bericht mit 33 Empfehlungen wird am Dienstag an Friedrich Merz und Bärbel Bas übergeben. Kurzfristig wirksam bleibt die bereits feststehende Rentenerhöhung: Zum 1. Juli 2026 steigen die Bezüge um 4,24 Prozent.
