Rentenreform, Altersteilzeit

Rentenreform: Altersteilzeit ab 58 Jahren und Rente mit 63 in Gefahr

Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kommission empfiehlt höheres Einstiegsalter für Altersteilzeit und das Ende der Rente mit 63. Gewerkschaften und Ost-Länder kündigen Widerstand an.

Rentenreform-Pläne: Altersteilzeit ab 58, Rente mit 63 vor dem Aus
Ein älterer Mitarbeiter arbeitet konzentriert an einem modernen Schreibtisch in einem hellen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission hat ihre umstrittenen Reformpläne vorgelegt – und die sorgen für mächtig Zündstoff. Im Kern geht es um die Altersteilzeit und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Während die Kommission Milliarden sparen will, laufen Gewerkschaften und ostdeutsche Länder Sturm.

Altersteilzeit: Einstieg erst mit 58?

Ein zentraler Punkt der 33 Empfehlungen: Das Einstiegsalter für die Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen. Zudem sieht Empfehlung 13 die komplette Abschaffung des Blockmodells vor – jenes Modells, bei dem Beschäftigte erst voll arbeiten und dann freigestellt werden.

Für bestehende Verträge soll es zwar Bestandsschutz geben, doch die Experten des Beratungsunternehmens WTW rechnen damit, dass die Altersteilzeit in ihrer jetzigen Form binnen zehn Jahren verschwindet. Als Alternative gelten Zeitwertkonten – die haben aber nicht dieselben Steuervorteile.

Gewerkschaften warnen vor Kündigungswelle

Die Pläne treffen auf heftigen Widerstand. IG Metall und Arbeitgeberverband BDA befürchten, dass der Wegfall flexibler Übergangsmodelle ältere Beschäftigte unter Druck setzt. Ohne Altersteilzeit drohen in Umstrukturierungen eher betriebsbedingte Kündigungen als sozialverträgliche Lösungen.

Thüringens Sozialministerin Katharina Schenk fordert deshalb eine „Schutzrente“ für gesundheitlich belastete Arbeitnehmer. Im Freistaat lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter 2025 bei 64,2 Jahren.

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Rente mit 63: Ost-Länder drohen mit Blockade

Der zweite große Streitpunkt: die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren – bekannt als „Rente mit 63“. Unionsfraktionschef Thorsten Frei sprach sich heute für die Umsetzung aus, verlangt aber Härtefall- und Übergangsregelungen. Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas stützen den Kurs.

Die ostdeutschen Ministerpräsidenten aus Sachsen und Thüringen drohten bereits am Donnerstag mit einer Blockade im Bundesrat. Ihre Begründung: Die durchschnittliche Rente langjährig Versicherter lag 2025 bei gerade einmal 1.677 Euro. Sachsens CDU-Generalsekretär Tom Unger erinnert zudem an den Koalitionsvertrag, der den Erhalt dieses Rentenzugangs verspricht.

Langfristig: Rente mit 67,5 und höhere Beiträge

Der Kommissionsbericht geht aber noch weiter:

  • Regelaltersgrenze: Ab 2031 soll sie schrittweise auf 67,5 Jahre bis 2041 steigen.
  • Rentenniveau: Bis 2031 gilt ein Schutzniveau von 48 Prozent, danach könnten stärkere Dämpfungsfaktoren greifen.
  • Midijobs: Die Gleitzone zwischen rund 603 und 2.000 Euro soll abgeschafft werden – für Betroffene könnten monatlich bis zu 119 Euro zusätzliche Sozialbeiträge anfallen.
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Wirtschaftsweiser Martin Werding bringt sogar die Abschaffung der Witwenrente ins Spiel – zugunsten eines Rentensplittings. Die Kosten dafür belasten die Rentenkasse mit fast 50 Milliarden Euro jährlich. Allein die Streichung des abschlagsfreien Zugangs nach 45 Jahren soll rund 430 Millionen Euro pro Zugangshorn einsparen.

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