Rentenreform, Kommission

Rentenreform: Kommission plant Kapitalrente und höheres Eintrittsalter

20.06.2026 - 22:31:00 | boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission schlÀgt eine verpflichtende Aktienrente und die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung vor.

Rentenkommission: Pflicht zur Kapitalrente und spÀterer Renteneintritt
Rentenreform - Eine nachdenkliche Ă€ltere Person betrachtet Finanzdiagramme auf einem Tablet, mit Stadtarchitektur im Hintergrund. 20.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die 13-köpfige Alterssicherungskommission hat ein umfassendes Reformpaket zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Das rund 80-seitige Konzept sieht eine grundlegende Neuausrichtung der Altersvorsorge vor. Kernpunkte: eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente und die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Der Bericht wird am 22. Juni offiziell an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas ĂŒbergeben.

Pflicht zur Kapitalrente nach schwedischem Vorbild

Ein zentrales Element der Reform ist die EinfĂŒhrung einer obligatorischen Kapitalrente. Das Modell orientiert sich am schwedischen System. Ziel: Das Rentenniveau langfristig ĂŒber die Kombination von Umlage- und Kapitalfinanzierung sichern.

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Geplant ist zunĂ€chst ein Beitrag von einem Prozent des Bruttolohns, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritĂ€tisch tragen. SpĂ€ter soll dieser Satz auf zwei Prozent steigen. Die Verwaltung könnte durch einen öffentlichen Fonds erfolgen – Ă€hnlich dem bestehenden Entsorgungsfonds KENFO.

Durch AktienmarktertrĂ€ge soll das Rentenniveau bis 2050 auf etwa 50 Prozent steigen. FĂŒr Geringverdiener ist ein neuer Freibetrag in der Grundsicherung vorgesehen: 20 bis 30 Prozent der RentenansprĂŒche blieben dann anrechnungsfrei.

Renteneintritt steigt mit der Lebenserwartung

Die Kommission schlĂ€gt ein „Zwei-zu-Eins-Modell" vor: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, erhöht sich die Lebensarbeitszeit um acht Monate. Die restlichen vier Monate entfallen auf die Rentenphase. Ab 2032 soll die Regelaltersgrenze schrittweise steigen.

Berechnungen zufolge könnte das Renteneintrittsalter ab 2042 pro Jahrzehnt um ein halbes Jahr steigen. Die Rente mit 70 wĂ€re demnach erst in den 2090er-Jahren erreicht – fĂŒr GeburtsjahrgĂ€nge ab 1990. Flankierend empfiehlt die Kommission die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63.

Der Nachhaltigkeitsfaktor, der Rentenanpassungen an das VerhÀltnis von Beitragszahlern zu Rentnern koppelt, soll ab 2032 wieder voll greifen.

Mehr Beitragszahler: Politiker und SelbststÀndige einbeziehen

Die Kommission will die Finanzierungsbasis verbreitern. KĂŒnftig sollen auch Politiker, SelbststĂ€ndige und Vorstandsvorsitzende in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Langfristig ist die Integration von Beamten geplant. Kurzfristig schlĂ€gt das Gremium vor, Neuverbeamtungen auf hoheitliche Kernaufgaben zu beschrĂ€nken und RĂŒcklagen fĂŒr Pensionen zu bilden.

Bei Minijobs gibt es eine EinschrĂ€nkung: Beitragsfreie geringfĂŒgige BeschĂ€ftigungen sollen kĂŒnftig nur noch fĂŒr SchĂŒler gelten. Bestehende Leistungen wie die MĂŒtterrente und die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau bleiben bis 2031 unangetastet.

Politischer Streit zeichnet sich ab

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Das Gesamtpaket wurde in der Kommission unter Vorsitz von Constanze Janda und Frank-JĂŒrgen Weise einvernehmlich getragen – einzelne Punkte jedoch nur mehrheitlich gegen Gegenstimmen. Kanzler Merz zeigte sich im Vorfeld zuversichtlich. Arbeitsministerin Bas stellte klar: Eine Umsetzung setze weitgehende Einigkeit in der Koalition voraus.

Widerstand regt sich bereits bei Gewerkschaften und SozialverbĂ€nden. Verdi, VdK und SoVD warnen vor einer RentenkĂŒrzung durch die HintertĂŒr und lehnen ein höheres Renteneintrittsalter strikt ab. Die Linke spricht von einer massiven Belastung fĂŒr kĂŒnftige Rentnergenerationen.

Die Regierung will noch vor der Sommerpause auf Basis des Berichts ein Reformpaket schnĂŒren und GesetzentwĂŒrfe auf den Weg bringen. Ob das gelingt, dĂŒrfte spannend werden.

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