Rentenreform: Laumann fordert Schutz für Schichtarbeiter
Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 10:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
NRW-Arbeitsminister Laumann verlangt präzisere gesetzliche Definitionen bei den geplanten Härtefallregelungen. Besonders Beschäftigte in Schichtarbeit müssten geschützt werden, sagte er am 6. August 2026.
Der Minister unterstützt die Rentenreform grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen. Bereits am 4. August schlug er vor, dass eine individuelle Gesundheitsprüfung einen zwei bis drei Jahre früheren Renteneintritt ermöglichen soll – sofern eine körperliche oder psychische Belastung vorliegt.
Kommission will „Rente mit 63" abschaffen
Hintergrund ist die Empfehlung der Rentenkommission, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu streichen. Aktuell liegt das Eintrittsalter für den Jahrgang 1961 bei 64,5 Jahren – für jüngere Jahrgänge steigt es weiter an.
Die Einsparungen wären enorm: Laut DIW-Präsident Fratzscher könnten pro Rentnerjahrgang knapp 10 Milliarden Euro gespart und rund 125.000 zusätzliche Beschäftigte am Arbeitsmarkt gehalten werden. Kommissionsmitglieder warnen davor, das Paket wieder aufzuschnüren – das Geld werde für die geplante Kapitalrente ab 2040 benötigt.
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Widerstand aus den Ländern wächst
Acht Ministerpräsidenten lehnen die ersatzlose Streichung ab. Besonders im Osten regt sich Protest: Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens Regierungschefs fordern umfangreiche Übergangsregelungen. 2025 nutzten dort 32,8 Prozent der Neurentner den vorzeitigen Renteneintritt, im Westen waren es 28 Prozent.
Die SPD brachte am 5. August eine Alternative nach österreichischem Vorbild ins Spiel: die Schwerarbeitspension. Wer mindestens zehn Jahre belastend gearbeitet hat, könnte demnach ab 60 in Rente gehen – mit einem Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr. Rentenexperte Axel Börsch-Supan warnt jedoch vor Kosten von rund 9,5 Milliarden Euro jährlich.
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Schutzrente als neues Modell
Statt der Beitragsjahre-Grenze plant die Kommission eine „Schutzrente". Voraussetzungen: mindestens 35 Versicherungsjahre und eine bestätigte gesundheitliche Beeinträchtigung. Dann wäre der Rentenbeginn zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei möglich, drei Jahre vorher mit Abschlägen.
Der Grund: Beitragsjahre bilden die tatsächliche Belastung nur ungenau ab. Nur 41 Prozent des Jahrgangs 1957 erreichten die 45-Jahre-Marke – in der untersten Einkommensgruppe gerade mal 4 Prozent, in der höchsten fast zwei Drittel.
Unionsfraktionschef Frei drängt auf Tempo: Das Bundesarbeitsministerium soll im Herbst einen Referentenentwurf vorlegen, die parlamentarischen Beratungen könnten im September starten. Langfristig steigt das Rentenalter ab 2032 schrittweise – auf 67,5 Jahre im Jahr 2041 und 68 Jahre im Jahr 2051. Für aktuelle Antragsteller gilt ein Vertrauensschutz von mindestens fünd Jahren.
