Rentenreform, Minijobs

Rentenreform: Minijobs werden regulÀr versichert, Kosten steigen deutlich

25.06.2026 - 11:48:46 | boerse-global.de

Die Rentenkommission plant die Abschaffung des Minijob-Sonderstatus und höhere SozialbeitrÀge. Arbeitgeber warnen vor massiven Mehrkosten.

Rentenkommission: Reformpaket verteuert Minijobs und bAV
Rentenreform - HĂ€nde, die Dokumente mit Diagrammen und Zahlen auf einem Konferenztisch halten, symbolisieren die Diskussion ĂŒber Versicherungsreformen. 25.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Es könnte die BeschĂ€ftigung von Mitarbeitern in Deutschland grundlegend verĂ€ndern. Besonders fĂŒr Unternehmen, die ihren ersten Mitarbeiter einstellen, steigen die Kosten – vor allem bei Minijobs und der Altersvorsorge.

Kanzler Merz bezeichnete das Paket mit 33 VorschlĂ€gen als „Gesamtkunstwerk“. Aus der SPD und von WirtschaftsverbĂ€nden kommt bereits deutlicher Widerstand.

Wegfall des Sonderstatus fĂŒr Minijobs geplant

Ein zentraler Punkt: Der Sonderstatus von Minijobs soll weitgehend abgeschafft werden. Bisher lag die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich, Arbeitgeber zahlten pauschale Abgaben von rund 31 Prozent.

Die Kommission will Minijobs nun in die regulĂ€re Sozialversicherungspflicht ĂŒberfĂŒhren. Ausnahmen soll es nur fĂŒr SchĂŒler, Studenten und Rentner geben.

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Das Gastgewerbe bezeichnet die Reform als „katastrophal“. Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft warnt vor Schwarzarbeit. FĂŒr Arbeitgeber steigen nicht nur die Lohnnebenkosten, sondern auch der administrative Aufwand.

Steigende SozialbeitrÀge und verpflichtende Kapitalrente

Gesundheitsministerin Warken plant zudem eine Erhöhung der ArbeitgeberbeitrĂ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag fĂŒr Minijobs soll von 13 auf 17,5 Prozent steigen, plus Pflegebeitrag von 3,6 Prozent. Die Pauschalabgaben fĂŒr Arbeitgeber könnten sich damit auf rund 39 Prozent belaufen.

Ab 2028 kommt eine verpflichtende Kapitalrente. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann jeweils ein Prozent. ArbeitgeberprÀsident Dulger warnt vor einer jÀhrlich Mehrbelastung von 40 Milliarden Euro.

FĂŒr GrĂŒnder und kleine Unternehmen wird die Kalkulation der Personalkosten damit deutlich komplexer.

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Fokus auf betriebliche Altersvorsorge

Die Kommission empfiehlt außerdem einen massiven Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Im Fokus stehen Sozialpartnermodelle, wie sie in der Chemiebranche seit 2022 praktiziert werden.

Dabei zahlen Arbeitgeber in einen Kapitalstock ein, ohne fĂŒr eine bestimmte Rentenhöhe garantieren zu mĂŒssen. Das entlastet Unternehmen von Haftungsrisiken, Arbeitnehmer profitieren von höheren Aktienanteilen.

Die Kommission regt zudem Opt-out-Modelle an: Mitarbeiter werden automatisch angemeldet, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Internationale Vergleiche zeigen, dass solche Verfahren die Verbreitungsquote auf ĂŒber 80 Prozent steigern können.

Zeitplan: Was ab 2027 kommt

BundestagsprÀsidentin Bas strebt eine Verabschiedung bis Ende des Jahres an. Am 1. Juli ist ein Koalitionsausschuss geplant.

Das Budgetbegleitgesetz sieht weitere Änderungen vor:
- Ab 1. Januar 2027 entfĂ€llt die Altersbefreiung fĂŒr DienstgeberbeitrĂ€ge
- Die Telearbeitspauschale fÀllt weg
- Neuregelungen beim Sachbezug fĂŒr E-Autos
- FĂŒr 2026 bleibt eine steuerfreie MitarbeiterprĂ€mie von bis zu 500 Euro möglich

Bereits ab 1. Juli 2026 können Minijobber einmalig ihren Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht widerrufen. Bei 603 Euro Verdienst zahlen sie dann monatlich rund 21,70 Euro Eigenbeitrag.

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