Rentenreform: Regelaltersgrenze ab 2031 an Lebenserwartung gekoppelt
Veröffentlicht am: 22.06.2026 um 15:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine 13-köpfige Expertenkommission hat heute ihren Abschlussbericht zur Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt. Das Gremium unterbreitete der Bundesregierung 33 Empfehlungen â darunter brisante VorschlĂ€ge.
Renteneintritt wird an Lebenserwartung gekoppelt
Die Kommission schlÀgt eine grundlegende Neugestaltung des Renteneintritts vor. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Das Prinzip: Ein Jahr mehr Lebenserwartung bedeutet acht Monate lÀnger arbeiten und vier Monate lÀnger Rente beziehen.
Die konkreten Zahlen sind drastisch. Bis 2041 könnte die Altersgrenze auf 67,5 Jahre steigen, bis 2051 auf 68 Jahre. In den 2090er-Jahren wÀre der Renteneintritt erst mit 70 Jahren möglich.
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Rente mit 63 fÀllt weg
Die abschlagsfreie Rente fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte nach 45 Beitragsjahren â bekannt als âRente mit 63â â soll abgeschafft werden. Auch die Grenze fĂŒr den vorzeitigen Ruhestand mit AbschlĂ€gen steigt: von 63 auf 64 Jahre.
Der Hintergrund: 2025 waren ĂŒber 30 Prozent aller RentenzugĂ€nge mit AbschlĂ€gen verbunden. 18 Prozent entfielen allein auf die bisherige Regelung. FĂŒr gesundheitlich belastete Arbeitnehmer plant die Kommission eine Ausnahme â bis zu zwei Jahre vor der Regelgrenze soll ein abschlagsfreier Ruhestand möglich sein, allerdings nur nach PrĂŒfung.
Neue Pflicht-Rente nach schwedischem Vorbild
Um das Rentenniveau zu stabilisieren, empfiehlt die Kommission eine zusÀtzliche KapitalsÀule. Das Modell orientiert sich an Schweden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritÀtisch ein.
Der Beitragssatz startet 2028 bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt schrittweise auf 2 Prozent. Die Verwaltung könnten staatliche Fonds oder die Bundesbank ĂŒbernehmen.
Ziel ist ein stabiles Rentenniveau von 48 Prozent aus der Umlagefinanzierung. Zusammen mit der neuen Kapitalrente sollen ab 2040 insgesamt 50 Prozent erreicht werden. Zudem soll der Nachhaltigkeitsfaktor 2032 (teilweise wird auch 2031 genannt) wieder voll aktiviert werden â das bindet Rentenanpassungen stĂ€rker an das VerhĂ€ltnis von Rentnern zu Beitragszahlern.
Wer kĂŒnftig einzahlen muss
Die Finanzierungsbasis soll breiter werden. KĂŒnftig mĂŒssen auch SelbststĂ€ndige, Abgeordnete und VorstĂ€nde in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Beamte bleiben vorerst auĂen vor.
Bei Minijobs plant die Kommission EinschrĂ€nkungen: Sie sollen kĂŒnftig primĂ€r SchĂŒlern vorbehalten sein. Auch die Altersteilzeit wird reformiert â die Altersgrenze steigt von 55 auf 58 Jahre, das Blockmodell mit getrennter Arbeits- und Freistellungsphase soll wegfallen.
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Zur besseren Absicherung im Alter schlĂ€gt das Gremium einen neuen Freibetrag in der Grundsicherung vor: 20 bis 30 Prozent der RentenansprĂŒche blieben anrechnungsfrei.
Lob und scharfe Kritik
Der Bericht wurde heute offiziell an Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas ĂŒbergeben. Die Reaktionen könnten unterschiedlicher kaum sein.
Die Senioren-Union und Ăkonomen wie Monika Schnitzer, Vorsitzende des SachverstĂ€ndigenrates, lobten die VorschlĂ€ge als notwendige Schritte. Der Wirtschaftswissenschaftler Marcel Fratzscher vom DIW bezeichnete die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung als klugen, wenngleich vorsichtigen Schritt.
Ganz anders die Gewerkschaften: IG Metall und Verdi kritisierten die Empfehlungen als sozial ungerecht und warnten vor massiven RentenkĂŒrzungen durch die HintertĂŒr.
Die Bundesregierung will laut Medienberichten noch vor der Sommerpause ein Reformpaket auf Basis dieser Empfehlungen schnĂŒren.
