Rentenreform: Regelaltersgrenze ab 2031 an Lebenserwartung gekoppelt
Veröffentlicht am: 27.06.2026 um 02:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juni ihren 33 Punkte umfassenden Reformkatalog vorgelegt. Kernpunkte: eine paritĂ€tisch finanzierte Kapitalrente und die Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung. Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas signalisierten bereits volle UnterstĂŒtzung.
Lebensarbeitszeit steigt â Rente mit 63 fĂ€llt
Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze dynamisch an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Das â2:1-Modellâ sieht vor: Steigt die Lebenserwartung, verlĂ€ngert sich auch die Lebensarbeitszeit â nur halb so stark. Prognosen zufolge wĂŒrde das Renteneintrittsalter bis 2041 auf 67,5 Jahre klettern, bis 2091 sogar auf 70 Jahre.
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren soll wegfallen. Die Altersgrenze fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte steigt von 63 auf 64 Jahre. Wer frĂŒher geht, zahlt höhere AbschlĂ€ge. Die erwartete Ersparnis: rund 430 Millionen Euro pro Rentenjahrgang. FĂŒr HĂ€rtefĂ€lle in belastenden Berufen sind GesundheitsprĂŒfungen vorgesehen.
Kapitalrente startet 2028
Ab 2028 kommt eine zusĂ€tzliche, kapitalgedeckte SĂ€ule. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritĂ€tisch einen Startbeitrag von 0,5 Prozent, der schrittweise auf zwei Prozent ansteigt. Die Mittel flieĂen nach schwedischem Vorbild in staatlich verwaltete oder zertifizierte private Fonds an Aktien- und AnleihemĂ€rkten.
Das Deutsche Aktieninstitut lobt die langfristigen Renditechancen. Das Institut fĂŒr Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) warnt dagegen vor einem Wirtschaftswachstumsverlust von bis zu einem Prozentpunkt und dem Wegfall von rund 250.000 Jobs. Auch Kommissionsmitglied Bofinger kritisierte die Doppelbelastung in der Ăbergangsphase.
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Altersteilzeit und Minijobs: Schluss mit alten Modellen
Das Blockmodell der Altersteilzeit â 2025 noch von rund 80 Prozent der Berechtigten genutzt â soll entfallen. Das Einstiegsalter steigt von 55 auf 58 Jahre. Arbeitsrechtler Nico Rogg betont: Bereits unterzeichnete VertrĂ€ge genieĂen verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz.
Minijobs werden rentenversicherungspflichtig. Ab Juli 2026 gibt es nur noch einen einmaligen Widerruf der Befreiung fĂŒr bestehende VerhĂ€ltnisse. KĂŒnftig unterliegen alle geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigungen â auĂer fĂŒr SchĂŒler â der vollen Sozialversicherungspflicht. Die Dehoga sieht das Gastgewerbe massiv belastet, die BDA warnt vor schrumpfendem Arbeitspotenzial.
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Wer kĂŒnftig einzahlt â und wer blockt
Die Rentenversicherung wird zur ErwerbstĂ€tigenversicherung. SelbststĂ€ndige, Beamte, Abgeordnete und VorstĂ€nde von Aktiengesellschaften sollen einzahlen. Der Bundesverband der SelbststĂ€ndigen (BAGSV) fordert dafĂŒr eine dreijĂ€hrige Karenzzeit fĂŒr GrĂŒnder und vereinfachte Statusfeststellungsverfahren.
Der DGB lehnt die Kapitalrente und die Anhebung des Rentenalters ab. Stattdessen fordert er ein Rentenniveau von 50 bis 53 Prozent â finanziert durch höhere SteuerzuschĂŒsse und ArbeitgeberbeitrĂ€ge.
Ein konkreter Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Herbst 2026 erwartet. Der Koalitionsausschuss berĂ€t bereits am 1. Juli ĂŒber die weiteren Details. Die geplanten Rentenerhöhungen zum 1. Juli 2026 in Höhe von 4,24 Prozent bleiben von den Reformdiskussionen unberĂŒhrt.
