Rentensteuern, Leistungen

Rentensteuern: 72 Prozent aller Leistungen jetzt steuerpflichtig

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 20:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Immer mehr RuhestĂ€ndler zahlen Steuern auf ihre Rente. Die jĂŒngste Erhöhung um 4,24 Prozent verschĂ€rft die Lage zusĂ€tzlich.

Rentenbesteuerung 2025: 72 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
Ein Àlteres Paar sitzt an einem Schreibtisch mit Taschenrechner und Steuerunterlagen vor einem unscharfen Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Rund 72 Prozent aller Rentenleistungen unterliegen mittlerweile der Einkommensteuer. Das zeigen aktuelle Daten fĂŒr das Jahr 2025. Besonders in Nordrhein-Westfalen rutschen immer mehr RuhestĂ€ndler ĂŒber die FreibetrĂ€ge.

Steuerpflichtiger Anteil wÀchst seit Jahren

2025 erhielten rund 22,5 Millionen Rentenbezieher Leistungen von insgesamt etwa 423 Milliarden Euro – ein Plus von 5,1 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr. Davon waren 304 Milliarden Euro steuerpflichtig. Seit 2015 stieg der Anteil damit um 16,4 Prozentpunkte; damals lag die Quote noch bei 55,3 Prozent.

Der Grund: Das AlterseinkĂŒnftegesetz von 2005 regelt den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. WĂ€hrend BeitrĂ€ge in der Erwerbsphase zunehmend steuerfrei bleiben, wĂ€chst der steuerpflichtige Anteil der Rente jĂ€hrlich. Der Prozess lĂ€uft noch bis 2058. Bereits 2022 zahlten rund 42 Prozent der Rentner tatsĂ€chlich Einkommensteuer.

NRW: Große regionale Unterschiede

In Nordrhein-Westfalen leben etwa 3,6 Millionen RentenempfĂ€nger mit einer durchschnittlichen Bruttorente von 1.773 Euro. Statistiken fĂŒr 2025 zeigen fĂŒr Über-65-JĂ€hrige ein mittleres Renteneinkommen von rund 19.700 Euro pro Jahr. Doch die Spanne ist gewaltig: In Odenthal verfĂŒgen Senioren im Schnitt ĂŒber 23.844 Euro, im Selfkant nur ĂŒber 16.143 Euro.

Die jĂŒngste Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 verschĂ€rft die Lage zusĂ€tzlich. Die Anpassung um 4,24 Prozent – der Rentenwert steigt auf 42,52 Euro – ist voll steuerpflichtig. Bezieher einer Standardrente erhalten monatlich rund 77,85 Euro brutto mehr. Genug, um den Grundfreibetrag von 12.348 Euro fĂŒr 2026 zu ĂŒberschreiten.

Aktivrente: Mehr steuerfreier Zuverdienst

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln fĂŒr die sogenannte Aktivrente. Rentner, die die regulĂ€re Altersgrenze erreicht haben, dĂŒrfen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Zusammen mit dem Grundfreibetrag ergibt das eine steuerfreie Gesamtsumme von bis zu 36.348 Euro pro Jahr. Der Progressionsvorbehalt entfĂ€llt.

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Andernorts wird die Schraube angezogen: Das Verwitwetensplitting endet seit Anfang 2026 bereits nach dem Todesjahr des Partners. Hinterbliebene werden ab dem Folgejahr nach dem Grundtarif besteuert – bei monatlichen EinkĂŒnften von 3.300 Euro steigt die Steuerlast von null auf ĂŒber 2.700 Euro.

Streit um die Rente mit 63

Die Finanzierung des Rentensystems bleibt umstritten. Jörg Rocholl, Mitglied der Rentenkommission, warnt davor, die „Rente mit 63" aus Reformpaketen herauszulösen – das wĂŒrde die geplante Kapitaldeckung gefĂ€hrden. Arbeitgebervertreter drĂ€ngen auf ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

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Widerstand kommt von den Unions-Landeschefs in Ostdeutschland. Die MinisterprĂ€sidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und ThĂŒringen fordern Vertrauensschutz und HĂ€rtefallregelungen fĂŒr langjĂ€hrige Beitragszahler. Sie plĂ€dieren fĂŒr lange Übergangsfristen, um Planungssicherheit fĂŒr kĂŒnftige Rentengenerationen zu schaffen.

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