Rentensteuern, Niederländischer

Rentensteuern: Niederländischer Hof kippt Besteuerung für 65.000 Grenzgänger

22.06.2026 - 07:19:35 | boerse-global.de

Der Hohe Rat der Niederlande erklärt die Besteuerung deutscher Renten für teilweise unrechtmäßig. Rund 65.000 Grenzgänger können mit Rückzahlungen rechnen.

Niederlande: Gericht kippt umstrittene Besteuerung deutscher Renten
Rentensteuern - Ein Stapel Euro-Münzen und ein niederländischer Reisepass, teilweise verdeckt von deutschen Steuerformularen, symbolisieren grenzüberschreitende Finanzen. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Urteil vom 19. Juni 2026 beendet einen jahrelangen Rechtsstreit – und betrifft rund 65.000 Grenzgänger.

Die Richter stellten klar: Die Steuerbehörde (Belastingdienst) darf nur jenen Teil der Rente besteuern, für den während der Ansparphase in Deutschland steuerliche Vorteile gewährt wurden. Bislang kassierte der Fiskus auf fast alle Bezüge Steuern – zu Unrecht, wie sich jetzt zeigt. Das Volumen der unrechtmäßig eingezogenen Beträge? Rund 200 Millionen Euro.

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RĂĽckzahlungen fĂĽr Tausende Rentner

Die Entscheidung vom 19. Juni sowie zwei weitere Urteile vom 20. und 21. Juni 2026 ebnen den Weg fĂĽr RĂĽckzahlungen. Betroffen sind vor allem Menschen, die einen Teil ihres Berufslebens in Deutschland verbracht haben und heute in den Niederlanden leben. Sie hatten jahrelang gegen die Praxis geklagt.

Die niederländischen Finanzbehörden müssen nun die zu viel gezahlten Beträge erstatten. Ein Kraftakt – immerhin geht es um rund 65.000 Fälle.

Andere Baustelle: Unterhalt fĂĽr Ex-Partner

Parallel beschäftigte sich ein niederländisches Gericht mit der Frage, ob in Deutschland lebende Rentenempfänger Unterhaltszahlungen an Ex-Partner in den Niederlanden abziehen dürfen. Das Gericht Zeeland-West-Brabant entschied am 24. März 2026: Nein.

Die Begründung: Deutschland als Wohnsitzstaat ist für die Berücksichtigung persönlicher und familiärer Umstände zuständig. Da die hiesigen Finanzämter diese bei der Einkommensteuer ohnehin einbeziehen können, entfällt ein zusätzlicher Abzug in den Niederlanden.

Steuerfalle: Rentenerhöhung zum 1. Juli

Wer in Deutschland lebt, muss 2026 besonders aufpassen. Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Klingt gut – hat aber einen Haken: Der steuerliche Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro, der Rentenfreibetrag bleibt eingefroren. Zehntausende Rentner rutschen durch die Erhöhung erstmals in die Steuerpflicht.

Die Konsequenz: Sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Wer das ignoriert, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.

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Höherversicherung: Antrag nicht vergessen

Eine weitere Falle lauert bei der sogenannten Höherversicherung – Beiträgen, die vor 1998 gezahlt wurden. Der Bundesfinanzhof (Az. X R 20/19) ermöglicht eine Öffnungsklausel nach § 22 EStG, die die Steuerlast auf Steigerungsbeträge senkt.

Das Problem: Das Finanzamt wendet die Klausel nicht automatisch an. Wer sie nutzen will, muss jährlich einen formlosen Antrag stellen – und zwar nur, wenn die Beiträge über mindestens zehn Jahre den Höchstbeitrag überschritten haben. Bei Rentenbeginn 2026 beträgt der regulär steuerpflichtige Anteil 84 Prozent. Mit der Klausel wird es weniger.

Ausblick: Neue Altersvorsorge ab 2027

Während die Gerichte alte Fälle klären, plant die Politik schon die Zukunft. Eine Rentenkommission legte am 20. Juni 2026 Vorschläge vor – unter anderem die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung (Zwei-zu-eins-Modell).

Ab dem 1. Januar 2027 soll zudem ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot kommen. Es ersetzt das Riester-Modell und funktioniert so: 50 Cent Zuschuss pro eingezahltem Euro, maximal 540 Euro Grundzulage jährlich. Flexible Garantien von 80 oder 100 Prozent des Kapitals sind möglich. Spezielle Boni sollen Berufseinsteiger locken.

Ob das Modell die Probleme der Altersvorsorge löst? Das wird sich zeigen müssen.

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