Rentensystem, Krankengeld

Rentensystem 2027: Krankengeld entfĂ€llt fĂŒr arbeitende Rentner

Veröffentlicht am: 16.07.2026 um 01:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung plant weitreichende RentenĂ€nderungen fĂŒr 2027. Schwerbehinderte und arbeitende Rentner mĂŒssen sich auf neue Regelungen einstellen.

Rentenreform 2027: Neue Regeln fĂŒr Schwerbehinderte und arbeitende Rentner
Eine Àltere Person arbeitet an einem Laptop an einem Schreibtisch, mit Sonnenlicht, das durch ein Fenster fÀllt. Illustration mit AI erstellt.

Besonders Menschen mit Schwerbehinderung und arbeitende Rentner sind betroffen. Der Koalitionsausschuss billigte Anfang Juli 2026 ein umfangreiches Reformpaket, das weitreichende Änderungen fĂŒr das kommende Jahr vorsieht.

Bereits jetzt gelten neue steuerliche FreibetrÀge und erhöhte Zuverdienstgrenzen. Der Trend zur Weiterarbeit im Rentenalter ist ungebrochen.

Immer mehr FrĂŒhrentner arbeiten weiter

Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen fĂŒr vorgezogene Altersrenten Anfang 2023 nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, neben dem Ruhestand weiterzuarbeiten. Aktuelle Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen: Rund 25 Prozent der FrĂŒhrentner mit 45 Beitragsjahren sind inzwischen weiterhin erwerbstĂ€tig. 2022 lag dieser Anteil noch bei 18 Prozent.

Höhere Grenzwerte fĂŒr Zuverdienst

FĂŒr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze fĂŒr Minijobs bei 603 Euro – das entspricht einem Jahreseinkommen von 7.236 Euro. Im kommenden Jahr steigt sie auf 633 Euro. Wer diese Grenzen ĂŒberschreitet, landet im Midijob-Bereich: zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich mit verminderten SozialbeitrĂ€gen.

Die seit Januar 2026 geltende Aktivrente bietet besondere Anreize. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung soll dem FachkrĂ€ftemangel entgegenwirken. Der Hinzuverdienst zur regulĂ€ren Altersrente ist grundsĂ€tzlich unbegrenzt möglich – ohne KĂŒrzung der Rentenzahlung.

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Schwerbehindertenrente: Neue Regeln und steuerliche Entlastungen

FĂŒr Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten spezifische Regelungen. Der Geburtsjahrgang 1964 kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Der frĂŒhestmögliche Zugang mit 62 Jahren bringt dann einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.

Seit dem 1. Juli 2026 wurden die Renten um 4,24 Prozent angehoben. Der aktuelle Rentenwert liegt nun bei 42,52 Euro.

Auch steuerlich gibt es Entlastungen: Seit Januar 2026 werden die Behinderten-PauschbetrĂ€ge elektronisch an die FinanzĂ€mter ĂŒbermittelt. Die Höhe richtet sich nach dem GdB. Bei einem GdB von 50 sind es 1.140 Euro jĂ€hrlich, bei GdB 100 steigt der Betrag auf 2.840 Euro. FĂŒr Menschen mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos) oder Blinde sind 7.400 Euro vorgesehen.

ReformplÀne: Diese Risiken drohen 2027

Trotz aktueller Erleichterungen blicken Experten skeptisch auf das kommende Jahr. Eine Alterssicherungskommission legte Ende Juni 2026 ein Paket mit 33 Empfehlungen vor. Bis Jahresende soll daraus ein Gesetz entstehen.

Die PlĂ€ne könnten den Zugang zur vorzeitigen Rente fĂŒr Schwerbehinderte erschweren – falls die allgemeine Regelaltersgrenze weiter steigt. Auch die „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren steht zur Debatte. Sie könnte eingeschrĂ€nkt werden oder ganz wegfallen.

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Eine weitere einschneidende Änderung betrifft den Krankengeldanspruch fĂŒr arbeitende Rentner. Ab dem 1. Januar 2027 entfĂ€llt der Anspruch auf Krankengeld, wenn jemand eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht. Das bedeutet das Ende der sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente. Bisher nutzten viele diese Konstruktion, um den Versicherungsschutz im Krankheitsfall aufrechtzuerhalten.

NachprĂŒfung des Behindertenstatus: Kein absoluter Schutz

Auch die Verfahren zur Feststellung des GdB rĂŒcken stĂ€rker in den Fokus. Seit Oktober 2025 erfolgt die Bewertung verstĂ€rkt nach Kriterien der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – nicht mehr allein nach medizinischen Diagnosen.

Juristen weisen darauf hin: Selbst ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keinen absoluten Schutz vor einer NachprĂŒfung durch das Versorgungsamt. Eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustands kann zur Herabstufung fĂŒhren, wenn sich der GdB um mindestens 10 Punkte mindert.

Wer selbst einen Änderungsantrag stellt, löst eine vollstĂ€ndige Neubewertung aus. Im ungĂŒnstigsten Fall droht der Verlust des Schwerbehindertenstatus. Der bisherige Status bleibt jedoch bis drei Monate nach der unanfechtbaren Entscheidung erhalten.

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