Rentensystem-Reform, Regelaltersgrenze

Rentensystem-Reform: Regelaltersgrenze steigt ab Jahrgang 1965

07.07.2026 - 10:24:49 | boerse-global.de

Die Bundesregierung plant die Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung und das Aus für die abschlagsfreie Rente mit 63. Ab Juli gibt es 4,24 Prozent mehr Rente.

Rentenreform 2026: Höheres Eintrittsalter und Ende der Rente mit 63
Rentensystem-Reform - Ein Kalender oder digitaler Planer mit den hervorgehobenen Zahlen 63 und 67, im Hintergrund leicht verschwommen ein Büro. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Kern geht es um die Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63. Erste strukturelle Reformen könnten ab 2028 greifen. Zum Juli 2026 gab es zunächst eine Rentenanpassung für Millionen Versicherte.

Das Zwei-zu-eins-Modell ab dem Jahrgang 1965

Die Regierung folgt den Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Das sogenannte 2:1-Modell koppelt das Renteneintrittsalter an die statistische Lebenserwartung. Pro Jahr zusätzlich gewonnener Lebenserwartung steigt die Lebensarbeitszeit um acht Monate. Die restlichen vier Monate verlängern die Rentenphase.

Erstmals betroffen ist der Geburtsjahrgang 1965. Für alle älteren Jahrgänge gilt weiterhin die schrittweise Anhebung auf 67 Jahre, die bis 2029 abgeschlossen sein soll. Die langfristigen Folgen sind enorm: Eine Regelaltersgrenze von 69 Jahren würde etwa 2071 erreicht, die Schwelle von 70 Jahren gegen 2091. Für heute junge Erwerbstätige des Jahrgangs 2005 bedeutet das voraussichtlich den Renteneintritt mit knapp 69 Jahren.

Debatte um die Abschaffung der Rente mit 63

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Ein weiterer Streitpunkt: die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, oft „Rente mit 63“ genannt. Die Regierung will sie schrittweise abschaffen. Das Ziel: ältere Arbeitnehmer länger im Beruf halten. Laut DIW und Bertelsmann Stiftung ließen sich so pro Rentnerjahrgang rund 9,5 Milliarden Euro einsparen und etwa 125.000 Arbeitskräfte länger im Markt halten. Das Reformpaket soll bis Ende 2026 durchs Parlament.

Besonders umstritten sind die Übergangsfristen. SPD-Sozialexperte Bernd Rützel fordert zehn Jahre, um den Vertrauensschutz für Beschäftigte ab 55 zu wahren. Rentenkommissionsvorsitzende Janda hält eine angemessene Frist für verfassungsrechtlich geboten. Der Wirtschaftsweise Werding drängt dagegen auf eine Umsetzung innerhalb von ein bis drei Jahren. Ohne schnelle Gesetzesänderung können die Jahrgänge 1961, 1962 und der Januar 1963 noch von der alten Regelung profitieren.

Rentenanpassung 2026: 4,24 Prozent mehr

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Ungeachtet der Strukturreformen gab es zum 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent. Rund 21,5 Millionen Rentner profitieren davon. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 42,52 Euro. Für eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren ergibt sich ein monatliches Plus von etwa 77,85 Euro. Die Steigerung liegt über der Inflationsrate von zuletzt 2,6 Prozent. Die gesetzliche Haltelinie von 48 Prozent Rentenniveau bleibt bis 2031 gesichert.

Der Bund bereitet parallel fiskalische Anpassungen vor. Für 2027 ist eine Kürzung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung um eine Milliarde Euro geplant. Der Beitragssatz soll dennoch stabil bei 18,6 Prozent bleiben – finanziert aus der Nachhaltigkeitsrücklage. Ab 2028 kommt eine kapitalgedeckte Rentenkomponente hinzu. Das dürfte die Gesamtbeiträge bis 2031 um zwei Prozentpunkte steigen lassen.

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