Rentenversicherung, Selbstständige

Rentenversicherung: Selbstständige zahlen ab 2027 735 Euro monatlich

Veröffentlicht: 06.07.2026 um 21:17 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung verpflichtet Selbstständige ab 2027 zur gesetzlichen Rentenversicherung. Neugründer müssen einzahlen, Bestandsunternehmer können sich befreien lassen.

Rentenpflicht für Selbstständige: Regierung beschließt Reform ab 2027
Rentenversicherung - Eine Gruppe von Fachleuten, darunter ein Selbstständiger, bespricht Finanzdokumente vor der Kulisse einer modernen deutschen Stadt bei Dämmerung. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Koalitionsausschuss einigte sich Anfang Juli auf ein umfassendes Reformpaket mit 33 Maßnahmen.

Ziel ist es, die drohende Altersarmut bei Selbstständigen zu bekämpfen und den Bundeshaushalt zu entlasten. Ein entsprechendes Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Zwei Klassen von Selbstständigen

Die Reform unterscheidet klar zwischen Neugründern und Bestandsunternehmern. Wer nach dem Inkrafttreten eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, muss pflichtversichert werden – ein Opt-out ist nicht möglich. Ausgenommen sind nur Berufsgruppen mit eigenen Versorgungswerken wie Ärzte oder Anwälte.

Anders sieht es für die rund 3,6 Millionen bereits aktiven Selbstständigen aus. Sie können sich auf Antrag befreien lassen, wenn sie anderweitig vorsorgen. Eine generelle Befreiung wegen schlechter Rendite der gesetzlichen Rente bleibt aber ausgeschlossen.

735 Euro monatliche Belastung

Der reguläre Beitragssatz bleibt bei 18,6 Prozent. Für Selbstständige bedeutet das aktuell 735,63 Euro im Monat – basierend auf einem fiktiven Einkommen von 3.955 Euro. Alternativ ist auch eine einkommensabhängige Berechnung möglich.

Existenzgründer sollen entlastet werden: In den ersten drei Jahren gilt ein ermäßigter Satz von 367,82 Euro monatlich.

Wirtschaftsexperten warnen jedoch vor den Folgen. Besonders Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige könnten die zusätzlichen Kosten nicht stemmen. Im Extremfall drohe die Geschäftsaufgabe. Hinzu kommt: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt 2027 auf 5,0 Prozent.

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Klingbeil kürzt Zuschüsse

Finanzminister Klingbeil plant, die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung 2027 um eine Milliarde Euro zu reduzieren. Ursprünglich waren sogar vier Milliarden im Gespräch.

Die Deutsche Rentenversicherung und Gewerkschaften kritisieren den Schritt scharf. Sie befürchten einen Anstieg des Beitragssatzes auf 18,8 Prozent. Die Regierung setzt dagegen auf die Nachhaltigkeitsrücklage von rund 40 Milliarden Euro und die Mehreinnahmen durch die neuen Pflichtmitglieder.

Ab 2028 soll zudem eine Kapitalrente nach internationalem Vorbild kommen. Geplant ist ein schrittweise steigender Zusatzbeitrag von zwei Prozent des Einkommens. Branchenverbände fordern hier echte Wahlfreiheit zwischen staatlichen Fonds und privaten Lösungen.

Streit um die Rente mit 63

Ein weiterer Zankapfel bleibt die Abschaffung der „Rente mit 63“. Wirtschaftswissenschaftler halten Übergangsfristen von ein bis drei Jahren für ausreichend. Sozialexperten der SPD fordern dagegen bis zu zehn Jahre.

Die Vorsitzende der Rentenkommission verweist auf verfassungsrechtliche Vorgaben. Frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts legen einen Rahmen von mindestens fünf Jahren nahe.

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Kanzler Merz kündigte für Juli zudem einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Im Rahmen des Reformpakets sollen Durchschnittsverdiener um jährlich rund 600 Euro steuerlich entlastet werden, während Spitzenverdiener etwas mehr zahlen. Die geplante Rückkehr zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag steht dagegen in der Kritik von Ärzteverbänden und Patientenvertretern.

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