Reparaturgesetz tritt in Kraft: Hersteller müssen Ersatzteile liefern
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab heute müssen Hersteller in Deutschland Reparaturen ermöglichen. Das nationale Reparaturgesetz soll Produkte länger nutzbar machen und Elektroschrott reduzieren. Der Bundestag hatte es am 25. Juni beschlossen.
Kritik an unklaren Preisen
Umwelt- und Verbraucherschützer zeigen sich unzufrieden. Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass das Gesetz keine konkreten Maßnahmen gegen hohe Reparaturkosten enthalte. Es fehlten wirksame Kontrollen und Sanktionen für Hersteller, die Reparaturen erschweren.
Der Verband fordert einen herstellerfinanzierten Reparaturbonus und eine gesetzliche Begrenzung der Ersatzteilpreise. Auch die Verbraucherzentralen bemängeln: Der Begriff eines „angemessenen Preises“ für Reparaturen bleibe unbestimmt.
EU-Verschärfung ab nächster Woche
Bereits am 31. Juli tritt die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 in Kraft. Sie verpflichtet Hersteller von Waschmaschinen, Smartphones und E-Bikes zur Reparatur – auch nach Ablauf der Garantie.
Ersatzteile müssen sieben bis zehn Jahre nach Produktionsstopp verfügbar sein. Entscheiden sich Verbraucher für eine Reparatur statt einen Austausch, verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf drei Jahre.
Sachsens Reparaturbonus als Erfolgsmodell
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Während die bundesweiten Regeln anlaufen, zeigt ein regionales Projekt bereits Wirkung. In Sachsen wurden seit November 2025 über 14.400 Reparaturanträge bewilligt. Die ausgezahlten Fördergelder belaufen sich auf 2,2 Millionen Euro.
Das Programm übernimmt 50 Prozent der Kosten – bei einem Rechnungsbetrag von mindestens 115 Euro und maximal 200 Euro pro Reparatur. Insgesamt stehen 4,26 Millionen Euro bereit.
Auch die Schweiz geht neue Wege: In Zürich startet ein Pilotprojekt zur Digitalisierung des Reparierens. Bürger können dort über eine Plattform einen jährlichen Reparaturbonus von bis zu 100 Franken abwickeln. Die Plattform listet gleichzeitig zertifizierte Reparaturbetriebe.
KfW verschlechtert Förderung für Heizungstausch
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Seit dem 21. Juli gelten zudem neue KfW-Regeln für den Heizungstausch. Die maximal förderfähigen Kosten sanken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus reduzierte sich von 20 auf 16 Prozent.
Die Grundförderung für umweltfreundliche Heizsysteme bleibt bei 30 Prozent. Eine maximale Gesamtförderung von 80 Prozent ist weiterhin möglich. Ab 2027 sind weitere Kürzungen geplant: Der Förderhöchstbetrag sinkt halbjährlich um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.
Für Haushalte mit geringem Einkommen bleibt ein Bonus bestehen: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro gibt es einen Zuschlag von 40 Prozent.
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